Der Deutsche Bundestag hat am 22. April 2021 auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (19/28787) die Einsetzung einer Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit beschlossen. Dies ist dem Deutschen Bundestag in § 55 des Bundeswahlgesetzes aufgegeben.
Aufgabe der Kommission soll es sein, sich mit Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung der Vergrößerung des Bundestages über dessen Regelgröße hinaus zu befassen und Empfehlungen zu erarbeiten, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag zu erreichen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Modernisierung der Parlamentsarbeit. In diesem Zusammenhang wird sich die Kommission insbesondere mit den Möglichkeiten der Digitalisierung für die Arbeit des Parlaments und der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beschäftigen. Es sollen zudem gesellschaftliche Reformdebatten, etwa zur Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre oder der Dauer der Legislaturperiode, aufgegriffen und Empfehlungen zu diesen erarbeitet werden.
Die 18 Mitglieder der Kommission setzen sich aus neun Abgeordneten und einer gleichen Anzahl von Sachverständigen zusammen. Die Kommission, die vom 20. Deutschen Bundestag erneut eingesetzt werden muss, soll dem Deutschen Bundestag spätestens bis zum 30. Juni 2023 ihre Ergebnisse vorlegen.