Deutscher Bundestag - Archiv
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Gabriele Fograscher, SPD
Erzieherin, Lehrerin
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. Mai 1957 in Nördlingen, Landkreis Donau-Ries; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
1974 Abschluss Mittlere Reife; 1978 Abschluss als staatlich geprüfte Hauswirtschaftsleiterin, 1979 erste Lehramtsprüfung am Staatsinstitut für Ausbildung von Fachlehrern, 1981 zweite Lehramtsprüfung, Fächerverbindung Handarbeit/Hauswirtschaft; 1984 Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Ab 1987 als Erzieherin in der familienersetzenden Wohngruppe des Kinderheims Nördlingen (Träger: Rummelsberger Anstalten) tätig.
Mitglied bei ver.di, der AWO und im deutschen Kinderschutzbund (DKSB).
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen Donau-Ries, Mitglied des Unterbezirksvorstandes Donau-Ries. Mitglied Kreistag Donau-Ries.
Mitglied des Bundestages seit 1994.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 254: Donau-Ries
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Landkreis Donau-Ries, Donauwörth,
- Mitglied des Kreistages
- Sparkassenverband Bayern, München,
- Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.