Der Bundestag überprüft die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag (Artikel 41 des Grundgesetzes) und der Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments (§ 26 des Europawahlgesetzes). Die Entscheidung des Parlaments wird vom Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.
Dieser hat sich am 13. Februar 2014 unter dem Vorsitz von Dr. Johann Wadephul konstituiert. Die Prüfung der beim Ausschuss eingegangenen Einsprüche gegen die Bundestagswahl 2013 und gegen die Europawahl 2014 wurde im Juni 2015 abgeschlossen.