Deutscher Bundestag - Archiv
Christian von Stetten
© CDU Bundesgeschäftsstelle
Christian Freiherr von Stetten, CDU/CSU
Diplom-Betriebswirt (FH)
Wahlkreisbüro
Burgallee 7
74653 Künzelsau
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 24. Juli 1970 in Stuttgart; Diplom-Betriebswirt (FH); verheiratet, zwei Kinder.
Existenzgründer noch während des Betriebswirtschaftsstudiums im Jahr 1994 und seit 1996 geschäftsführender Gesellschafter der eigenen Unternehmen in Künzelsau.
Geschäftsführender Gesellschafter der Technologie Holding Christian Stetten und der Stetten Bau GmbH sowie Vorstandsvorsitzender der Schloß Stetten Holding AG.
Seit 2002 direkt gewählter Abgeordneter des Bundestagswahlkreis Schwäbisch Hall - Hohenlohe; Mitglied im Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Mittelstandspolitischer Sprecher der Fraktion und Vorsitzender der Finanzkommission; Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Seit 1994 ehrenamtlicher Stadtrat der Kreisstadt Künzelsau und seit 2014 erster stellvertretender Bürgermeister; seit 1994 ehrenamtlicher Kreisrat des Hohenlohekreis.
Seit 2009 Bundesvorstands- und Präsidiumsmitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT);
Seit 2017 Präsidiumsmitglied des Wirtschaftsrates der CDU e.V.
Vorsitzender der Künzelsauer Burgfestspiele Schloss Stetten e.V. sowie Vorstands- und Beiratsmitglied von mehreren Hohenloher Vereinen, sozialen Einrichtungen und gemeinnützigen Stiftungen;
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 268: Schwäbisch Hall – Hohenlohe
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenFunktionen in Unternehmen
KRIWAN Industrie-Elektronik GmbH, Forchtenberg,
Mitglied des Beirates, 2018, Stufe 4; 2019, Stufe 5; 2020, Stufe 4; 2021, Stufe 4
Schloss Stetten Holding AG, Künzelsau,
Vorsitzender des Aufsichtsrates, ehrenamtlich (bis 31.12.2018)
Vorstandsvorsitzender, ehrenamtlich (ab 01.01.2019)
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Hohenlohe, Künzelsau,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Stadt Künzelsau, Künzelsau,
Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich
Erster stellv. Bürgermeister, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Anne-Schmidt-Brücken-Stiftung, Künzelsau,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Bürgerverein Berlin-Hohenlohe e.V., Berlin,
Vorsitzender des Vorstandes, ehrenamtlich
Extrem-Sportclub Hohenlohe e.V., Künzelsau,
Vorsitzender des Vorstandes, ehrenamtlich
Friedrich Kriwan-Stiftung, Forchtenberg,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Honorarkonsulat der Republik der Malediven, Künzelsau,
Honorarkonsul, ehrenamtlich
Initiative Teamsport Deutschland, Berlin,
Vorsitzender des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Verein zur Förderung der Arbeit des Parlamentskreises Mittelstand e.V., Berlin,
Vorsitzender des Vorstandes, ehrenamtlich
Wirtschaftsrat der CDU e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Wolfgang von Stetten Stiftung, Künzelsau,
Vorsitzender des Ritterrates, ehrenamtlich
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Barockschloss Stetten GmbH, Künzelsau
Schloss Stetten Holding AG, Künzelsau
Stetten Bau GmbH, Künzelsau
Technologie Holding Christian Stetten GmbH, Künzelsau
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.