Deutscher Bundestag - Archiv
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Lothar Riebsamen, CDU/CSU
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 24.09.1957 in Pfullendorf; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1967 bis 1974 Gymnasium Sigmaringen, Abschluss Mittlere Reife; 1974 bis 1979 Verwaltungsausbildung bei der Stadt Überlingen, Verwaltungsprüfungen I und II; 1982 bis 1986 Abendstudium an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Konstanz, Abschluss Betriebswirt VWA, Verwaltungsdiplom.
1979 bis 1982 Sachbearbeiter bei der Stadtverwaltung Pfullendorf; 1982 bis 1986 Krankenhausverwalter in Meersburg; 1986 bis 1990 Amtsleiter Verwaltung Krankenhäuser im Landratsamt Waldshut; 1990 bis 2009 Bürgermeister der Gemeinde Herdwangen-Schönach; 1996 bis 2013 Mitglied des Aufsichtsrates der Kliniken GmbH im Kreis Sigmaringen.
Seit 1981 Mitglied der CDU; seit 1991 Vorstandsmitglied im CDU-Gemeindeverband Herdwangen-Schönach; 1994 bis 2014 Mitglied der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Sigmaringen, davon acht Jahre im Fraktionsvorstand, vier Jahre stellvertretender Fraktionsvorsitzender, zwei Jahre 2. stellvertretender Vorsitzender des Kreistages; 2009 bis 2014 Mitglied des Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben; seit 2009 Mitglied des Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 293: Bodensee
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenEntgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Beratung
Contec GmbH, Unternehmens- und Personalberatung, Berlin, 2020, Stufe 5
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bürgerstiftung Herdwangen-Schönach, Herdwangen-Schönach,
Vorsitzender des Stiftungsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.