Deutscher Bundestag - Archiv
Albrecht Glaser
© Albrecht Glaser
Albrecht Glaser, AfD
Jurist
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 8. Januar 1942 in Worms; konfessionslos; verheiratet; vier Kinder.
1963 Abitur am humanistischen Gymnasium Worms, Studium der Rechts-, Staats- und Verwaltungswissenschaften (1. Juristische Staatsprüfung 1969, 2. Juristische Staatsprüfung 1973).
1973 bis 1975 Personalreferent des Rektors der Universität Heidelberg; 1979 bis 1988 Bürgermeister in Baden-Württemberg; 1988 bis 1995 Erster Beigeordneter des Landeswohlfahrtsverbands Hessen; 1995 bis 2002 Stadtrat/Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt/Main; 2002 bis 2007 Geschäftsführer eines Wohnungsbau- und Verwaltungsunternehmens; zahlreiche Tätigkeiten als Aufsichtsrat, in Verbänden, Vereinigungen und Stiftungen.
2013 Gründungsmitglied der AfD, Alternative für Deutschland; Stellvertretender Bundessprecher der AfD; Landessprecher der AfD Hessen; Vorsitzender der AfD-Bundesprogrammkommission.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages; Mitglied der Deutsch-Schweizerischen Parlamentariergruppe.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 170: Schwalm-Eder
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Kreissparkasse Schwalm-Eder, Melsungen,
- Mitglied des Verwaltungsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.