Drei Petitionen hat der Petitionsausschuss unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 21. Oktober 2019, behandelt. Dabei ging es um den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, die Besteuerung von Periodenprodukten und den „Holodomor“ in der Ukraine in den Jahren 1932 und 1933.
Petition zum Pesitzideinsatz in der Landwirtschaft
Zwischen Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium gibt es Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Gründe und der Bekämpfung des Insekten- und Bienensterbens. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Michael Stübgen (CDU), sagte während der Beratung der Petition zum Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, es gebe klare Hinweise, dass Windräder einen Einfluss auf das Insekten- und Bienensterben hätten, auch wenn das wissenschaftlich noch nicht zu Ende geprüft sei.
Florian Pronold (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, räumte ein, dass es neben dem Einsatz von Insektiziden weitere Faktoren gebe, die Einfluss nähmen. Die Pflanzenschutzmittel hätten jedoch die weitgehendsten Auswirkungen. Mit Blick auf Stübgens Verweis auf Windräder, sagte der Umwelt-Staatssekretär, es gebe unseriöse Studien, mit denen eine solche Beziehung hergestellt werden solle. „Wir müssen aufpassen, dass wir da nicht in eine Leugnungsdebatte kommen“, sagte Pronold.
„Risikoprüfung für Pestizide reformieren“
Grundlage der Sitzung war eine Petition mit der Forderung nach einer „Reformierung der Risikoprüfung für Pestizide zum Schutz von Bienen und anderen Insekten“. Wie der Petent Thomas Radetzki vor dem Ausschuss darstellte, habe die EU-Kommission 2013 drei bienenschädliche Neonicotinoide verboten und dabei eine Ausnahmeregelung genutzt, die erlaubt habe, Untersuchungsmethoden zu berücksichtigen, „die kein Bestandteil der regulären Sicherheitsprüfung waren“.
Um dies regelmäßig so machen zu können, seien von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neue Bienenleitlinien entwickelt worden, sagte Radetzki. Industrie- und Agrarverbände hätten aber die Implementierung dieser zwingend notwendigen Leitlinien verschleppt. Stattdessen solle – mit Unterstützung Deutschlands – eine Version der Leitlinien verabschiedet werden, bei der die zweifellos vorhandenen Risiken für Hummeln und Wildbienen nicht untersucht würden, kritisierte der Petent.
„Zulassungsverfahren auf dem aktuellsten Stand halten“
Agrar-Staatssekretär Stübgen machte deutlich, dass die Bundesregierung den erarbeiteten Bienenrichtlinien gern zugestimmt hätte. Die EU-Kommission habe diese aber nicht zur Abstimmung gestellt, weil es keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten dafür gegeben habe. Die Bundesregierung arbeite nun daran, dass es bald eine entsprechende Mehrheit geben werde, sagte Stübgen. „Wir wollen, dass die Zulassungsverfahren in der EU auf dem aktuellsten Stand von Wissenschaft und Technik sind.“
Dieses Ziel verfolge auch das Bundesumweltministerium, sagte dessen Staatssekretär Pronold. Streitpunkt innerhalb der Bundesregierung sei aber unter anderem, ob mehrmalige Anwendungen eines Mittels und eventuelle Wechselwirkungen bei der Zulassung berücksichtigt werden sollen. Streitig sei auch, ob im Zulassungsverfahren Auflagen zur Biodiversität gemacht werden könnten.
Petition zur Mehrwertsteuer auf Periodenprodukte
Die Bundesregierung steht einer Absenkung der Mehrwertsteuer für Periodenprodukte wie Tampons und Binden von 19 auf sieben Prozent offen gegenüber. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin in Bundesfinanzministerium (BMF), Sarah Ryglewski (SPD), während der Beratung der zweiten Petition deutlich.
Sollte sich der Finanzausschuss des Bundestages dafür aussprechen, könne die Regelung noch in das Jahressteuergesetz (19/13436) aufgenommen werden, sagte sie. Die Chancen dazu stehen gut – während der Sitzung sprachen sich Vertreter aller Fraktionen für die Absenkung aus, wie es auch in der während der Sitzung beratenen zweiten Petition gefordert wurde.
„Menstruierende werden systematisch diskriminiert“
Die Petentin Jule Schulte sagte vor den Abgeordneten, mit der jetzigen Regelung würden Menstruierende aller gesellschaftlichen Schichten und finanzieller Hintergründe „systematisch diskriminiert“. Die Periode sei unausweichlich. Frauen menstruierten etwa 40 Jahre ihres Lebens einmal im Monat für etwa drei bis fünf Tage – „ob sie wollen oder nicht“. Das sei kein Luxus und sollte nicht als solcher besteuert werden.
Der Einschätzung, eine Senkung der Mehrwertsteuer führe nicht unbedingt zu einer tatsächlichen Preissenkung für die Produkte, trat sie entgegen. Vertreter von Herstellern und Handel hätten ihr gegenüber versichert, die Steuereinsparung weiterzugeben.
Steuermindereinnahmen von 35 Millionen Euro erwartet
Mit etwa 35 Millionen Euro bezifferte die Finanz-Staatssekretärin die zu erwartenden Steuermindereinnahmen im Falle einer Absenkung. Ryglewski erläuterte auf Anfrage der Abgeordneten zudem, wieso das BMF noch vor wenigen Monaten eine andere Position in dieser Frage eingenommen hat. Das Mehrwertsteuersystem in Deutschland sei sehr unübersichtlich, sagte die SPD-Politikerin: „Es gibt keine wirkliche Systematik.“
Das BMF sei anfangs zögerlich gewesen, auch weil eine solche Ausnahme zum Wunsch nach weiteren Ausnahmen führen könne, sagte sie. Die breite Mehrheit aller Fraktionen für eine Absenkung habe jedoch zu einem Umdenken im Ministerium geführt.
„Schwierig, was wo einzuordnen ist“
Das BMF stehe auch einer grundsätzlichen Reform des Mehrwertsteuersystems offen gegenüber, betonte die Staatssekretärin. Wenn es gute Vorschläge aus den Fraktionen gibt, werde man sich diese anhören und prüfen.
Es werde aber wohl schwierig werden, Einigung darüber zu erlangen, „was wo einzuordnen ist“. Bisher habe sich niemand so recht an eine solche Reform herangetraut, „weil die systematischen Probleme nun einmal da sind“, sagte Ryglewski.
Petition zum Holodomor in der Ukraine
Bei dem Holodomor in der Ukraine in den 1932 und 1933 Jahren handelt es sich nach Aussage des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Michael Roth (SPD), um eine „grauenvolle, schreckliche Hungerkatastrophe, die von Menschen zu verantworten ist und die zu Millionen von Hungertoten geführt hat“. Es gebe aber einen Unterschied zwischen der politischen und der völkerrechtlichen Bewertung, so der Staatssekretär. Erst seit 1948 gebe es die entsprechende Regelung im Völkerstrafrecht. Sie definiere, wann ein Völkermord stattgefunden hat. „Die Bundesregierung macht es sich nicht zu eigen, dass Ereignisse, die vor 1948 stattgefunden haben, völkerrechtlich als Genozid bezeichnet werden können“, sagte der Staatsminister.
Die Petentin Natalija Reifenstein-Tkachuk hatte in ihrer Petition gefordert, der Bundestag möge beschließen, „dass der Holodomor in der Ukraine in den Jahren 1932/1933 ein Genozid an dem ukrainischen Volk, verursacht durch sowjetische Regime unter der Führung von Stalin, ist“. In der Eingabe heißt es, das Wort Holodomor setze sich aus den ukrainischen Wörtern Holod und Moryty zusammen, die für Hunger und für Tötung/Vernichtung stünden. Es gehe dabei nicht um eine „gewöhnliche Hungersnot“, verursacht durch Missernten, Wetterkatastrophen oder ähnliches. Vielmehr handele es sich um ein Verbrechen – „um eine künstliche, organisierte Hungersnot, die zig Millionen ukrainische Menschenleben gekostet und eine Nation von Landwirten dem Hungertod ausgesetzt hat“.
„Politisch-moralische Einordnung eines Menschheitsverbrechens“
Angeordnet worden sei diese unmenschliche und ungeheuerliche Tat vom damaligen Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Josef Stalin, der damit den Widerstand der ländlichen ukrainischen Bevölkerung gegen die Zwangskollektivierung habe brechen wollen. Sie habe die Zerstörung des kulturellen und religiösen ukrainischen Lebens zum Ziel gehabt, schreibt die Petentin. Auf Anweisung Stalins sei ein Gesetz erlassen worden, womit unerreichbar hohe Getreideabgabequoten eingeführt wurden, was die Bauern dazu gezwungen habe, sämtliche Ernteerträge abzugeben.
Bei der Petition gehe es ihr darum, den Hungertoten einen Namen zu geben, erläuterte die Petentin vor den Abgeordneten. Der die Petentin begleitende Historiker Dr. Gerhard Simon sagte, es gehe um die „politisch-moralische Einordnung eines Menschheitsverbrechens“. Konkrete politische Auswirkungen oder gar strafrechtliche Konsequenzen seien damit nicht verbunden. Daher sei aus seiner Sicht eine nachträgliche Einordnung als Völkermord denkbar.
„Keine völkerrechtliche Beurteilung als Genozid“
Staatsminister Roth betonte: „Unrecht muss auch Unrecht benannt werden.“ Das tue die Bundesregierung auch, die immer wieder die grausame Politik von Stalin klar verurteilt habe. Seit 2015 gebe es zudem eine gemeinsame deutsche-ukrainische Historikerkommission, die sich mit dem Holodomor befasse. Auch habe sich Deutschland der Erklärung zum 85. Jahrestag des Holodomor im Rahmen der 73. Generalversammlung der Vereinten Nationen ausdrücklich angeschlossen, damit den Opfern des Holodomor angemessen gedacht werde. Dennoch mache sich die Bundesregierung die völkerrechtliche Beurteilung des Holodomor als Völkermord „nicht zu eigen“, sagte Roth.
Ein abschließendes Votum zu den drei Petitionen wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen abgeben. (hau/21.10.2019)