Deutscher Bundestag - Archiv
Thomas Seitz
© DBT/Inga Haar
Thomas Seitz, AfD
Volljurist
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 8. Oktober 1967 in Ettenheim; verheiratet; zwei Kinder.
1987 Abitur Scheffel-Gymnasium Lahr. 1987 bis 1988 Grundwehrdienst; 1989 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (1990 bis 1991 Auslandssemester: Université de Lausanne); 1994, 1. Staatsexamen; 1996 2. Staatsexamen.
September 1996 Eintritt in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Verwendungen beim Landgericht Rottweil, Staatsanwaltschaft Rottweil, Amtsgericht Spaichingen, Landgericht Offenburg sowie beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Seit 2008 bei der Staatsanwaltschaft Freiburg.
März bis Dezember 2011 mit dem Erwerb des Mandats Staatsanwalt a.D. Mitglied der Bürgerrechtspartei „Die Freiheit“; seit Mai 2013 Mitglied der AfD; 2015 bis 2017 Mitglied des Bundesschiedsgericht; 2016 Landtagskandidat der AfD im Wahlkreis Lahr; seit 2017 Mitglied des Konvents.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 283: Emmendingen – Lahr
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Land Baden-Württemberg, Stuttgart,
- Staatsanwalt
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Ortenaukreis Offenburg, Offenburg,
- Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
- Mitglied der Baukommission Standort Lahr
- Stiftung Forum Recht, Karlsruhe,
- Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.