Deutscher Bundestag - Archiv
Antje Tillmann
© Antje Tillmann/Michael Voigt
Antje Tillmann, CDU/CSU
Diplom-Finanzwirtin
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 28. August 1964 in Düsseldorf; römisch-katholisch; geschieden; ein Kind.
1986 Abschluss als Diplom-Finanzwirtin;
1993 Finanzbeamtin im Thüringer Ministerium für Finanzen und Sachgebietsleiterin in den Finanzämtern Weimar und Erfurt; 1998 Ablegung der Steuerberaterprüfung;
Seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages, seit 2014 finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion;
Mitglied im Erfurter Stadtrat
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
- Wahlkreis 193: Erfurt – Weimar – Weimarer Land II
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenFunktionen in Unternehmen
- Trägerwerk Soziale Dienste AG, Weimar,
- Mitglied des Kuratoriums
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bundesverband Deutscher Vermögensberater e. V. (BDV), Frankfurt/Main,
- Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
- Katholische Schulstiftung im Bistum Erfurt, Erfurt,
- Mitglied des Beirates
- Staatswissenschaftliches Forum e.V. (SWF), Erfurt,
- Mitglied des Beirates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.