Deutscher Bundestag - Archiv
Andreas Schwarz
© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn
Andreas Schwarz, SPD
Diplom-Betriebswirt (FH)
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 3. März 1965 in Berleburg; evangelisch-lutherisch; verheiratet, ein Kind.
Vier Jahre Grundschule Strullendorf; zwei Jahre Hauptschule Strullendorf; vier Jahre Realschule Hirschaid mit Abschluss „Mittlerer Reife“; zwei Jahre Fachoberschule Bamberg; Studium der Betriebswirtschaftlehre mit dem Abschluss Dipl.-Betriebswirt (FH) in den Schwerpunkten Steuerrecht und Außenhandel an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg.
1992 selbstständig; 1996 hauptamtlicher Erster Bürgermeister der Gemeinde Strullendorf.
Mitglied in Sozialverband VdK Deutschland; Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; Arbeiterwohlfahrt; Wasserwacht; Feuerwehr; diverse Sportvereine.
1990 Gemeinderat in Strullendorf; von 1996 bis 2013 Erster Bürgermeister von Strullendorf; 2002 Kreisrat im Kreistag zu Bamberg; 2008 Vorsitzender des SPD-Kreisverbandes Bamberg/Land; 2011 Beisitzer im SP-Bezirk Oberfranken; 2012 stellvertretender Vorsitzender SPD-Unterbezirks Bamberg/Forchheim; 2013 Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 236: Bamberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Landkreis Bamberg, Bamberg,
- Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
- Sparkasse Bamberg, Bamberg,
- Mitglied der Verbandsversammlung
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.