Deutscher Bundestag - Archiv
Stephan Pilsinger
© Stephan Pilsinger/ Timo Hänseler
Stephan Pilsinger, CDU/CSU
Arzt
Wahlkreisbüro
Verdistraße 135
81247 München
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 17. Februar 1987 in München; römisch-katholisch; ledig.
2007 Abitur am Städtischen Adolf-Weber Gymnasium; 2007 bis 2014 Studium der Humanmedizin an der Ludwigs-Maximilians Universität München; 2014 Approbation zum Arzt; seit 2015 Arbeit in einem kommunalen Krankenhaus.
2002 Eintritt Junge Union; 2005 Eintritt in die CSU; 2013 Wahl zum Vorsitzenden Junge Union München; 2015 Wahl zum Vorsitzenden der CSU Obermenzing; 2008 Wahl in den Bezirksausschuss Pasing-Obermenzing.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappen- Wahlkreis 220: München-West/Mitte
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- LAKUMED Kliniken, Landshut,
- Arzt
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Hausarztpraxis Dr. Abbushi, Deisenhofen,
- Arzt, monatlich, Stufe 1; Sonderzahlung, 2019, Stufe 1; Sonderzahlung, 2020, Stufe 1;
Sonderzahlung 2021, Stufe 2
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Landeshauptstadt München, München,
- Mitglied des Bezirksausschusses Pasing-Obermenzing, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.