Deutscher Bundestag - Archiv
Ingrid Nestle
© DBT/ Inga Haar
Dr. Ingrid Nestle, Bündnis 90/Die Grünen
Diplom-Wirtschaftsingenieurin
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Dezember 1977 in Schwäbisch Gmünd; verheiratet; zwei Kinder.
1998 bis 2003 Studium Energie- und Umweltmanagement an der Uni und FH Flensburg (Diplom-Wirtschaftsingenieurin); 2004 bis 2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Flensburg am Lehrstuhl für Energie- und Ressourcenökonomie; 2009 bis 2012 Mitglied des Bundestages, Sprecherin für Energiewirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion; 2012 bis 2017 Staatssekretärin für Energiewende und technischen Umweltschutz in Schleswig-Holstein;
Beratendes Mitglied der Arbeitsgruppe European Green Deal der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 003: Steinburg – Dithmarschen Süd
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Land Schleswig-Holstein, Kiel,
- Staatssekretärin für Energiewende und technischen Umweltschutz
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.