Deutscher Bundestag - Archiv
Roy Kühne
© DBT/ Thomas Trutschel
Dr. Roy Kühne, CDU/CSU
Diplom-Sporttherapeut / Physiotherapeut
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. September 1967 in Magdeburg; verheiratet; zwei Kinder.
1986 Abitur am Geschwister-Scholl-Gymnasium; 1989 bis 1994 Studium für das Lehramt für Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle/Saale, Fächer Biologie und Sport, Promotion zum Dr. phil., Weiterbildung zum Diplom Sporttherapeuten und Physiotherapeuten; Wehrdienst.
Arbeitsstation als Diplom-Sporttherapeut und Mitarbeiter in einem Reha-Zentrum; 1999 Gründung des eigenen Gesundheitszentrums in Northeim.
2005 Eintritt in die CDU; seit 2014 Vorsitzender des Kreisverbands Northeim, im arbeitskreis Gesundheut in Hannover; seit 2016 Mitglied im Kreistag Northeim; seit 2013 Mitglied des Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 052: Goslar – Northeim – Osterode
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenEntgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Dr. Kühne-Verwaltungs GmbH, Northeim,
- Geschäftsführer, monatlich, Stufe 1
Funktionen in Unternehmen
- AMEOS West GmbH, Hildesheim,
- Mitglied des Regionalbeirates Süd-Niedersachsen
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Kreissparkasse Northeim-Sportstiftung, Northeim,
- Mitglied des Kuratoriums
- Landkreis Northeim, Northeim,
- Mitglied des Kreistages
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
- Gesundheitszentrum Dr. Roy Kühne GmbH & Co. KG, Northeim
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.