Deutscher Bundestag - Archiv
© Dr. Mathias Middelberg/ Hermann Pentermann
Dr. Mathias Middelberg, CDU/CSU
Rechtsanwalt
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 14. Dezember 1964.
Abitur am Carolinum. Jurastudium und Referendariat in Osnabrück, Bonn und Speyer. 1993 Rechtsanwalt. 1994/96 Syndikus Preussen-Elektra (E.ON Energie) AG, Hannover.
1997/2000 Büroleiter des Bremer Wirtschaftssenators und Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Post AG. 2001/02 Promotion zum Dr. iur.. 2002/04 Leiter Unternehmensentwicklung Mitteldeutsche Flughafen AG, Leipzig. 2004/05 Beteiligungsmanager EWE AG, Oldenburg. 2005/09 Leiter Ressortkoordinierung Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Niedersächsische Staatskanzlei. Seit 1983 Mitglied der CDU, Vorsitzender CDU-Bezirksverband Osnabrück-Emsland.
MdB seit Oktober 2009; stellvertretender Vorsitzender Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion, Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 039: Stadt Osnabrück
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenFunktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), Osnabrück,
- Mitglied des Kuratoriums, jährlich, Stufe 3
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.