Steuern, Geldpolitik, Finanz- und Kapitalmärkte
Der Arbeitsbereich des Ausschusses deckt sich mit Ausnahme der Haushaltspolitik mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen. Aufgabe des Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestags überwiesenen Vorlagen zu beraten: Insbesondere Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrates, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union. In den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der Steuerpolitik hat der Finanzausschuss in der Regel die federführende Beratung inne.