Deutscher Bundestag - Archiv
Andrea Lindholz
© KARPF!Kreativ GmbH/Michael Häfner
Andrea Lindholz, CDU/CSU
Rechtsanwältin
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 25. September 1970 in Bonn; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.
1991 Abitur; 1996 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1999 Zweites Juristisches Staatsexamen.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 247: Aschaffenburg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Rechtsanwältin, selbständig, Aschaffenburg
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwältin, selbständig, Aschaffenburg
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Aschaffenburg, Aschaffenburg,
- Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
- FFA - Filmförderungsanstalt, Berlin,
- Mitglied des Verwaltungsrates
- Gemeinde Goldbach, Goldbach,
- Mitglied des Gemeinderates (bis Oktober 2014)
- Landkreis Aschaffenburg, Aschaffenburg,
- Mitglied des Kreistages
- Stellv. Landrätin, monatlich, Stufe 1 (bis April 2014)
- Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Fränkische Musiktage - Internationales Chor Forum e.V., Alzenau-Michelbach,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
- Stiftung Haus Mirjam, Schöllkrippen,
- Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich (bis April 2014)
- Stiftung Weg der Hoffnung, Aschaffenburg,
- Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
- Technisches Hilfswerk-Helfervereinigung Aschaffenburg e.V., Aschaffenburg,
- Beisitzerin des Vorstandes, ehrenamtlich (bis April 2017)
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
- Rechtsanwälte Lindholz GbR, Goldbach
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.