Informationen zur Kinderkommission
Was ist die Kinderkommission?
Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und somit kleiner als dieser Ausschuss. Die KiKo hat eine ganz spezielle Aufgabe: Sie vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament.
Jede Fraktion des Deutschen Bundestages schickt eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in die Kinderkommission. Diese Abgeordneten sind in der Regel gleichzeitig Mitglieder des Familienausschusses. So können sie die Interessen der Kinder auch dort vertreten und besser auf das Parlament Einfluss nehmen. Da es in dieser Wahlperiode vier Fraktionen gibt, sind in der Kinderkommission vier Abgeordnete.