Warum gibt es die Kinderkommission?
Kinder und Jugendliche benötigen besonderen Schutz. Sie haben weniger Möglichkeiten als Erwachsene, deutlich zu machen, was ihnen wichtig ist. Kinder und Jugendliche sind darauf angewiesen, dass ihre Eltern sowie Politikerinnenund Politiker sich um ihre Rechte und Interessen kümmern.
Vor der Einrichtung der KiKo wurde von vielen gefordert, einen Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages einzusetzen. Nach und nach benannte jede Fraktion eine Kinderbeauftragte oder einen Kinderbeauftragten.
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages beschloss am 21. April und 5. Mai 1988, die Kinderbeauftragten der Fraktionen gemeinsam als Kinderkommission einzusetzen. Dies ist in der deutschen Parlamentsgeschichte einmalig und soll unterstreichen, dass der Bundestag die Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders ernst nimmt. Die Kinderkommission soll unter anderem ein Wächteramt im Interesse der Kinder ausüben.