Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.
Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission gehören auch dem Ausschuss an. Damit können sie die Interessen der Kinder auch dort vertreten und haben einen Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.