17.02.2022 Gesundheit — Antrag — hib 69/2022

Union will Frist für Genesenenstatus von sechs Monaten

Berlin: (hib/PK) Die Unions-Fraktion fordert, die Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate wieder zurückzunehmen und damit der europaweiten Regelung anzugleichen. Die EU-Staaten hätten sich darauf geeinigt, dass der Genesenenstatus europaweit 180 Tage lang gelte, heißt es in einem Antrag (20/690) der Fraktion.

Dem habe auch die Bundesregierung zugestimmt. Gleichzeitig sei in Deutschland die Dauer des Genesenenstatus auf 90 Tage halbiert worden. Dies sei ein schwerer Fehler, denn die für den Alltag vieler Bürger weitreichende Entscheidung sei intransparent gefallen, ohne Vorankündigung, ohne Abstimmung mit den Ländern und ohne nähere Begründung auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Verkürzung der Frist sei weder sinnvoll noch nachvollziehbar.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, die zulässige Frist zum Nachweis einer vorherigen Infektion wieder von 90 auf 180 Tage zu erhöhen. Im Hinblick auf die Dauer des Genesenenstatus sollten zudem die jüngsten Hinweise des Bundesverfassungsgerichts geprüft und gegebenenfalls für gesetzliche Klarstellungen genutzt werden.

Ferner sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, die Ausnahmen für reisebezogene Quarantäne/Selbstisolierung für Kinder entsprechend der Empfehlung des EU-Rates anzuwenden.

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