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Diplom-Ing. Architektur CDU/CSU
Geboren am 23.08.1961 in Andernach; römisch-katholisch; verheiratet; drei Söhne
1981 Abitur; 1988 Studium der Architektur an der TU Kaiserslautern (Abschluss Dipl.-Ing.); 1989 bis 1990 Tätig bei Architekten RKW in Frankfurt; ab 1991 in Andernach im Architekturbüro Rumpf; seit 1999 selbstständige Architektin, Inhaberin des Büros RUMPF architekten + ingenieure.
Seit 1994 Mitglied im Stadtrat Andernach; seit 1999 Mitglied im Kreistag Mayen-Koblenz (MYK); seit 2004 CDU-Kreisvorstand MYK; seit 2006 CDU-Bezirksvorstand Koblenz/Montabaur; seit 2009 CDU-Vorsitzende Stadtverband Andernach; seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestags; von 2010-2017 Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU Bundestagsfraktion; seit 2013 Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss und im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union; 2009 bis 2010 Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales; 2009 bis 2013 im Sportausschuss; seit 2018 Vorsitzende im Ausschuss vor Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, seit Dezember 2016 Mitglied im Bundesvorstand der CDU Deutschlands; seit 2019 stellvertretendes Mitglied im Beirat Marktwächter Finanzen.
Vorsitzende der katholischen Frauen Deutschland e.V.; Stellvertretende Kreisvorsitzende des DRK Mayen-Koblenz; Mitglied der „Aktion Eine Welt“; Mitglied in der Hospizbewegung Andernach-Pellenz; Pilgerin bei den Matthiasbrüdern; Aktives Mitglied in Sport- und Karnevalsvereinen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Rheinland-Pfalz
Wahlkreis 198: Ahrweiler
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.