Deutscher Bundestag - Archiv
Ottmar von Holtz
© Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag
Ottmar von Holtz, Bündnis 90/Die Grünen
Diplom-Ökonom
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. September 1961 in Gobabis, Namibia; konfessionslos; geschieden; zwei Kinder.
Bis 1981 Schulzeit in Windhoek, Namibia; 1982 Studienbeginn in Stellenbosch, Südafrika; 1988 Studienabschluss in Hannover (Wirtschaftswissenschaften)
1989 Dozent an der University of Namibia; 1990 bis 2005 Referatsleiter im Niedersächsischen Landesamt für Statistik; 2005 bis 2013 Referent im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium.
Seit 2004 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; seit 2011 Abgeordneter im Hildesheimer Kreistag; seit 2013 Mitglied des Niedersächsischen Landtages (MdL).
Mitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen, Asyl e.V., Netzwerk für Traumatisierte Flüchtlinge Niedersachsen e.V., Deutsche Afrikagesellschaft, Pro Bahn e.V. und Ver.di.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 048: Hildesheim
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Mitglied des Niedersächsischen Landtages, Hannover
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.