Der Verteidigungsausschuss hatte sich am 30. Januar 2019 auf Antrag der Fraktionen FDP, Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen gemäß Art. 45a Absatz 2 des Grundgesetzes als Untersuchungsausschuss eingesetzt. Sein Auftrag war es, den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung aufzuklären. Anlass waren Berichte des Bundesrechnungshofs über Rechts- und Regelverstöße bei der Nutzung derartiger Leistungen. Die Vorgänge waren unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, geheimschutzrelevanten, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten zu prüfen. Ferner sollten die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene sowie die Aufklärungs- und Informationspraxis des Bundesministeriums der Verteidigung untersucht werden. Ein neunköpfiger Unterausschuss wurde mit der Durchführung der Untersuchung beauftragt. Dieser hat mehr als 4700 Akten beigezogen. In 17 öffentlichen Beweisaufnahmesitzungen sind ein Sachverständiger sowie 41 Zeuginnen und Zeugen zu den Vorgängen befragt worden. Diese kamen vor allem aus dem Verteidigungsministerium und dem nachgeordneten Bereich, aber auch vom Bundesrechnungshof und aus der freien Wirtschaft. Die erste Beweisaufnahmesitzung fand am 21. März 2019 statt, die letzte, in der die ehemalige Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen vernommen wurde, am 13. Februar 2020. Am 10. September 2020 hat der Unterausschuss seinen Abschlussbericht beschlossen, den sich der Verteidigungsausschuss am 16. September 2020 zu eigen gemacht hat (Bundestagsdrucksache 19/22400).