Der Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2019, mehrere Anträge der FDP-Fraktion, der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Digitalisierung beraten und zum Teil abgelehnt, zum Teil zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Bundestag lehnte einen Antrag der FDP mit dem Titel „Smart Germany – Bundesministerium für Digitalisierung etablieren“ (19/9929) bei Enthaltung von AfD und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion ab. Ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Digitalisierung ernst nehmen – IT-Sicherheit stärken“ (19/7698) wurde mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Dem Antrag der Grünen mit dem Titel „Offen für die Zukunft – Offene Standards für eine gerechte und gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung nutzen“ (19/7589) stimmte neben den Antragstellern nur die Linksfraktion zu, während sich AfD und FDP enthielten. Zu allen drei Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vor (19/13601).
CDU/CSU sieht Kompetenz im Kanzleramt
Zu Beginn der Debatte machte Maik Beermann (CDU/CSU) deutlich, dass seine Fraktion das von der FDP geforderte Digitalministerium weder für sinnvoll noch für praktikabel hält. Vom Thema Digitalisierung sei nicht nur ein einziges Ministerium betroffen, „sondern alle Häuser“. Es sei nicht sinnvoll, Projekte wie etwa die Elektronische Patientenakte oder den Digitalen Impfpass aus dem Gesundheitsministerium, „in dem die Fachleute sitzen“ herauszulösen und sie in ein Digitalministerium zu überführen.
Wichtig sei es, dass die vielen digitalpolitischen Maßnahmen, die in den einzelnen Ministerien geplant würden, gut koordiniert werden, sagte Beermann. Aus seiner Sicht ist das der Fall. „Das erfolgt im Kanzleramt und durch unsere Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU).“ Dort werde ein guter Job geleistet, befand der Unionsabgeordnete.
AfD kritisiert „Lippenbekenntnisse“ der Regierung
Joana Cotar (AfD) sieht das anders. „Beenden Sie endlich dieses Kompetenzwirrwarr“, forderte sie in Richtung Bundesregierung und sprach sich für die Schaffung eines Digitalministeriums aus. Es stimme, dass es sich bei der Digitalisierung um ein Querschnittsthema handle, das alle Ministerien betreffe. Das sei aber der Umweltschutz auch und trotzdem gebe es ein Umweltministerium, so die AfD-Abgeordnete.
Deutschland verliere im internationalen Vergleich bei der Wettbewerbsfähigkeit, sagte Cotar. Ein Grund dafür sei der Nachholbedarf bei der Informationstechnologie. Das Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU), Deutschland zur Gigabit-Gesellschaft machen zu wollen, sei ein Lippenbekenntnis geblieben. Die Regierung fahre den Wirtschaftsstandort Deutschland „mit Vollgas an die Wand“, resümierte Cotar.
SPD: Offene Daten sind wichtige Grundlage
Für Saskia Esken (SPD) ist die Forderung nach einem Digitalministerium „total aus der Zeit gefallen“. Das Digitale lebe längst nicht mehr in einer Nische und sei in allen Ministerien und auch allen Bundestagsausschüssen angesiedelt, befand sie. Wichtiger sei es, den Gedanken der Offenheit bei der Digitalisierung in die Köpfe und Herzen der Regierenden, der Behörden und der Parlamentarier zu tragen. Offene Daten, Transparenz und Beteiligung seien wichtige Grundlagen für neues Vertrauen in das Regieren, in das politische und das staatliche Handeln, sagte Esken.
Profitieren würden ihrer Ansicht nach alle Seiten davon. Mit Blick auf Open Source sagte die SPD-Abgeordnete, erst unlängst habe eine Studie im Auftrag des Innenministeriums ergeben, dass die Verwaltung in Deutschland in hohem Maße von Produkten eines Monopolisten abhängig sei, was eine Gefahr für die Souveränität sowie die Unabhängigkeit und die Zuverlässigkeit staatlichen Handelns darstelle. „Daran müssen wir arbeiten“, betonte sie.
FDP: Ein Update für Deutschland
Manuel Höferlin (FDP) wies den Vorwurf zurück, seine Fraktion wolle mit dem Digitalministerium die Kompetenz aus den Fachministerien herausreißen. „Wir wollen Digitalkompetenz hinzufügen“, sagte er. Völlig klar sei, dass Digitalisierung ein Querschnittsthema ist. Derzeit funktioniere aber die Koordination nicht. Höferlin machte darauf aufmerksam, dass auch Vertreter von Union und SPD in der Vergangenheit die Sinnhaftigkeit eines Digitalministeriums nicht in Abrede gestellt hätten.
Auch im Rahmen der Regierungsbefragung am 16. Oktober habe Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Schaffung eines Digitalministeriums nicht grundsätzlich abgelehnt. Der digitale Wandel, so Höferlin, findet in jedem Falle statt. „Die Frage ist, ob wir ihn gestalten oder über uns ergehen lassen wollen.“ Für den FDP-Abgeordneten ist klar: „Wir können nicht länger warten. Wir brauchen jetzt ein Update für Deutschland.“
Linke kritisiert digitalen Verbraucherschutz
Anke Domscheit-Berg (Die Linke) thematisierte in ihrer Rede die Verantwortung der Bundesregierung für den digitalen Verbraucherschutz. Noch immer würden sehr viele Menschen einfachst zu erratende Passwörter für ihre privaten E-Mail-Accounts verwenden, obwohl dort viele private Informationen ruhten. „Wann untersagt die Bundesregierung den Anbietern, solche Passwörter zu akzeptieren“, fragte sie.
Außerdem fehle es an Informationen gegenüber den Nutzern darüber, bis wann beispielsweise Handyhersteller Software-Updates garantieren, mit denen sie neu gefundene Sicherheitslücken schließen. „Daher gehört ein Mindest-Update-Datum zu den notwendigen Standards für die IT-Sicherheit, deren Einführung wir fordern“, sagte die Linken-Abgeordnete.
Grüne: Es mangelt an Koordination
Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in einem Digitalministerium „nicht zwingend den alleinigen Heilsbringer“, auch wenn es derzeit an Koordination mangle. „Ich brauche nicht viel Fantasie, um mir ein schlecht geführtes Digitalministerium in einer großen Koalition vorzustellen“, sagte sie. Theoretisch seien mit der Staatsministerin für Digitalisierung und dem Digitalkabinett die Grundlagen für eine gute Koordination geschaffen. „Die faktische Umsetzung ist aber schlecht“, befand die Grünen-Abgeordnete. Die Staatsministerin habe zu wenige Kompetenzen, beklagte sie. Außerdem säßen im Digitalkabinett „zu viele Digitalisierungsbremser“. Ihre Fraktion hingegen habe viele Ideen und auch den Willen, die Baustellen anzupacken, betonte Rößner.
Weitere Oppositionsanträge abgelehnt
Abgelehnt wurde – neben den Vorlagen von FDP und Grünen zur Digitalisierung – ein weiterer FDP-Antrag mit dem Titel „Lückenschluss-Auktion – Frequenzvergabe neu denken“ (19/10618), zu dem eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vorlag (19/14006). Abseits der Antragsteller befürwortete keine Fraktion des Hauses die Vorlage. Mit dem gleichen Abstimmungsverhalten scheiterte ein Antrag der FDP mit dem Titel „Digitalisierung trifft auf Diplomatie – Innovationsbotschafter entsenden“ (19/8542), zu dem eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vorlag (19/14101).
Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linken mit dem Titel „Öffentliches Geld – Öffentliches Gut – Öffentlich finanzierte Daten und Werke frei zur Verfügung stellen“ (19/12633), dem neben den Antragstellern nur die Grünen zustimmten, während CDU/CSU, SPD und AfD ihn ablehnten und die FDP sich enthielt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/14113). Schließlich fand auch ein weiterer Antrag der Linken mit dem Titel „Umsetzung effektiver Maßnahmen für digitale Sicherheit statt Backdoors“ (19/7705) keine Mehrheit, zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vorlag (19/14114). CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab, die Grünen enthielten sich.
Erste Beratung von 13 FDP-Anträgen
In erster Lesung beraten wurden 13 weitere Anträge der FDP-Fraktion. Die Vorlage mit dem Titel „Smart Building – Ein Update für den Wohnungsbau“ (19/14026) wird im federführenden Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beraten werden. Danach soll die Bundesregierung den für Infrastrukturbauten entwickelten Stufenplan Digitales Planen und Bauen auf die Hochbauten des Bundes übertragen, um spätestens ab 2022 bei neu zu planenden Hochbauten des Bundes die Anwendung von BIM verpflichtend einzuführen (BIM steht für die Methode Building Information Modeling). Zugleich sollten Parallelstrukturen bei den BIM-Kompetenzzentren des Bundes aufgelöst und das „Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Planen und Bauen“ sowie das BIM-Kompetenzzentrum des Bundes mit dem ausgeschriebenen gemeinsamen Kompetenzzentrum des Innen- und Verkehrsministeriums zusammengeführt werden.
Beim Antrag mit dem Titel „Smart Germany – CO2 an die digitale Kette legen“ (19/14039) übernimmt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Federführung. Danach soll die Bundesregierung Maßnahmen zur Entnahme aus der Atmosphäre und Speicherung von CO2 international vorangetrieben werden soll. Auch solle sich die Regierung verstärkt für die institutionellen Voraussetzungen zur CO2-Speicherung einsetzen und ein System zur Vergütung von CO2-Speichern unter Verwendung eines blockchainbasierten digitalen Zahlungssystems („Arbil“) einführen.
Der Antrag „Smart Germany – Beitritt Deutschlands zu den ,Digital 9-Staaten'“ (19/14043) ging federführend an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Die Regierung solle sich zu den neun Prinzipien der sogenannten D9 bekennen und eine Strategie sowie einen Umsetzungsplan entwickeln, in welchen die Bemühungen zur Erfüllung der Prinzipien niedergelegt werden. Auch solle sie sich für den baldigen Beitritt Deutschlands zur Gruppe der Digital 9 einzusetze und den Beitritt D9 zum Anlass nehmen, um in Deutschland einen Europäischen Digitalgipfel und die jährliche Sitzung der D9 so bald wie möglich auszurichten. Die Gruppe der „Digital 9“ (D9) ist ein weltweiter Zusammenschluss von Staaten, die das Ziel verfolgen, bei der Entwicklung und Nutzung digitaler Technologien weltweit Vorreiter zu sein. Die derzeitigen Mitglieder sind Kanada, Estland, Israel, Mexiko, Neuseeland, Portugal, Südkorea, Großbritannien und Uruguay.
Im Rechtsausschuss wird der Antrag „Zugang zum digitalen Nachlass regeln und rechtlich in der Europäischen Union harmonisieren“ (19/14044) federführend beraten werden. Die Bundesregierung solle eine Regelung als Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit in das Bürgerliche Gesetzbuch aufnehmen, wonach eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Dienste, wie beispielsweise soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Foto-Sharing, E-Mail- oder Instant-Messaging, unwirksam ist, welche die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Tod des Account-Inhabers vorsieht oder den Eintritt des Erben oder der Erbengemeinschaft in das Rechtsverhältnis ausschließt.
Mit dem Antrag „Smart Cities – Mit Datenfluss zu blühenden Städten“ (19/14045) wird sich der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen federführend beschäftigen. Danach solle ein Smart-City-Stufenplan erarbeitet werden, dessen Ergebnisse als Fahrplan für die Kommunen dienen soll. Ziel des Stufenplans sei die Erreichung einer besseren Datenerfassung und Datenintegration, um Stadtentwicklungsziele besser zu erreichen. Es sollen ausdrücklich keine speziellen stadtentwicklungspolitischen Ziele vorgegeben werden, so die Fraktion.
Der Antrag „Smart Germany – Cybersicherheit der 5G-Netze“ (19/14046) wird federführend im Innenausschuss beraten. Die FDP hatte die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda beantragt und wurde dabei von den übrigen Oppositionsfraktionen unterstützt, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die Mehrheit der Koalitionsfraktionen durchsetzen. Laut Antrag soll die Regierung die Chancen eines sicheren 5G-Mobilfunkstandards vorantreiben und sich dabei für ein höchstmögliches Maß an Sicherheit einsetzen. Hierzu zählten unter anderem der Einsatz für eine standardmäßige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Ablehnung von Sicherheitslücken zur weiteren Möglichkeit der Nutzung von sogenannten IMSI-Catchern.
An den federführenden Gesundheitsausschuss ging soll der Antrag „Smart Germany – Antibiotikaeinsatz reduzieren – Chancen von Big Data nutzen“ (19/14047). Die FDP fordert die Errichtung eines zentralen Datenpools mit anonymisierten Routinedaten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zusammen mit der Einführung von Garantien, die sicherstellen, dass die anonymisierten Daten nur für den Zweck der Forschung genutzt werden. Eine Wiederherstellung des Personenbezugs durch Aufhebung der Anonymisierung solle verboten und mit abschreckenden Sanktionen verbunden werden. Auch sei eine forschungskompatible elektronische Patientenakte zu schaffen.
Mit dem Antrag „Smart Germany – Gigabit-Gutscheine für den Breitbandausbau“ (19/14048) wird sich der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur federführend befassen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, ein Konzept für die unbürokratische und nachfrageorientierte Ausgabe von Gutscheinen für Gigabit-Anschlüsse zu erarbeiten und umzusetzen.
Der Antrag „Smart Finance – Innovation statt Verbote bei Kryptowährungen – Libra nicht verbieten“ (19/14049) wird federführend im Finanzausschuss erörtert werden. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, keine pauschalen Verbote von Kryptowährungen auszusprechen, sondern sich international für eine innovationsoffene Regulierung einzusetzen.
Mit dem Antrag „Smart Germany – Souveränität der Nutzerinnen und Nutzer über ihre IT-Systeme gewährleisten“ (19/14050) wird sich federführend der Innenausschuss auseinandersetzen. Danach soll die Bundesregierung das Telemediengesetz entsprechend einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs anpassen und vorsehen, dass das Setzen von Cookies grundsätzlich der Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer bedarf.
Der Antrag „Smart Germany – Register modernisieren und öffentliches Datenmanagement einführen“ (19/14053) wird federführend ebenso im Innenausschuss beraten wie der Antrag mit dem Titel „Smart Germany – Digitalisierung und Bürgerrechte“ (19/14058). Im erstgenannten Antrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, den Koalitionsvertrag dahingehend umzusetzen, dass Maßnahmen eingeleitet werden, um die öffentlichen Register zu modernisieren und dafür die Vorschläge des Nationalen Normenkontrollrates zu prüfen. Im zweitgenannten Antrag wird verlangt, dass für jeden Gesetzentwurf, durch den neue Überwachungsbefugnisse eingeführt werden sollen, eine „Überwachungsgesamtrechnung“ vorgenommen wird, die die Auswirkungen der zusätzlichen Überwachungs- und Informationserhebungsmaßnahmen bewertet. Dabei sei auch die Informationssammlung durch Private zu berücksichtigen, auf die staatliche Stellen zugreifen können.
Der Antrag „Smart Germany – Games – Treiber für Innovation und Kreativität“ (19/14059) wurde schließlich zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen. Verlangt wird eine nachhaltige Games-Förderung auf Bundesebene. Auch solle die Gamingszene nicht unter den Generalverdacht gestellt werden, Nährboden für extremistisches Gedankengut zu sein und dadurch das Ansehen einer gesamten Szene leichtfertig zu beschädigen. Stattdessen solle der Fokus auf die effektive Bekämpfung von Schwarmterrorismus gelegt werden. Die bestehende Förderung der Filmproduktionsei für die Film-, Serien- und Videospieleproduktion zu öffnen. Dafür sollten 110 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Vier abgelehnte Anträge der FDP-Fraktion
Zu den abgelehnten Forderungen der FDP-Fraktion gehörte die nach einem Bundesministerium für Digitalisierung. Ein Digitalministerium sollte nach Auffassung der Liberalen auf drei Sälen fußen: Die erste Säule umfasst demnach die Zuständigkeit für Kernvorhaben der Digitalisierung und die zweite Säule die Koordinierung der Fachvorhaben der anderen Ressorts im Rahmen einer Gesamtstrategie. Die dritte Säule sollte laut Antrag ein „Think-Tank für digitale Innovationen“ sein. Damit solltn „Trends und Entwicklungen im Digitalbereich“ früher erkannt werden, „damit schneller gehandelt werden kann“, schreibt die Fraktion in dem entsprechenden Antrag (19/9929).
In ihrem zweiten abgelehnen Antrag (19/7698) forderte die FDP, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums herauszulösen und als „zentrale Stelle für Fragen der IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft“ weiter zu etablieren. Das BSI müsse über alle Sicherheitslücken, die staatlichen Stellen bekannt werden, informiert werden und das „zentrale Schwachstellenmanagement“ übernehmen. Das Nationale Cyberabwehrzentrum (NCAZ) beim BSI sollte nach dem Willen der Fraktion auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und der Nationale Cyber-Sicherheitsrat „in die dritte Säule des neu zu schaffenden Digitalministeriums eingegliedert werden“. Zudem sollte sich eine neu einzusetzende Föderalismuskommission III auch mit der Frage der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der IT-Sicherheit beschäftigen.
Änderungen beim Auktionsdesign für die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen verlangten die Liberalen in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/10618). Das bisherige Versteigerungsverfahren sollte ihren Vorstellungen nach um eine zweite Versteigerungsstufe ergänzt werden, in der explizit die Abdeckung der „weißen Flecken“ im Fokus steht.
Im vierten abgelehnten Antrag (19/8542) forderte die FDP die Bundesregierung unter anderem auf, eine Technologieaußenpolitik zu entwickeln, um Technologievorausschau und Technologiebewertung für deutsche Unternehmen möglich zu machen. Auch sollten Innovationsbotschafter aus den zuständigen Ressorts in die Ballungszentren der IT- und High-Tech-Industrie (Silicon Valley, Shenzhen, Tel Aviv, Singapur und Daejeon) entsandt werden, um Beziehungen und Netzwerke zwischen der Bundesrepublik und ansässigen Technologieunternehmen zu etablieren und auszubauen. Die deutschen Auslandsvertretungen sollten nach Auffassung der FDP die Nähe zu führenden Technologieunternehmen suchen und durch die Schaffung digitaler Abteilungen den Austausch mit diesen Unternehmen fördern. Mit den in den High-Tech-Zentren ansässigen Unternehmen sollte Kontakt aufgenommen werden, um zur Förderung des Forschungsnachwuchses einen Tech-Studentenaustausch mit Deutschland ins Leben zu rufen.
Grüne: Netzneutralität, Open Data und offene Software
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte sich in ihrem abgelehnten Antrag (19/7589) für offene Standards als zentrale Voraussetzung für eine gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung stark.
Grundlegende Prinzipien wie Netzneutralität, Open Data und offene Software könnten zur Selbstbestimmung der Nutzer beitragen, marktmächtige Strukturen der Digitalwirtschaft aufbrechen und so die Sicherheit der digitalen Welt verbessern, heißt es darin.
Linke: Öffentliche finanzierte Informationen nachnutzbar machen
Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/12633), Informationen des öffentlichen Sektors, die teilweise oder vollständig aus Steuermitteln finanziert wurden, für alle Menschen zeitnah, maschinenlesbar, vollständig, kostenfrei und ohne Einschränkungen nachnutzbar zu machen. Das bedeutet nach Auffassung der Fraktion, dass alle Daten, die von Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltung erhoben würden, veröffentlicht werden müssten.
Als Beispiele werden genannt Wetterdaten, Verkehrsdaten, Katasterdaten und Statistiken sowie solche Dokumente und Informationen, die im Rahmen staatlichen Handelns anfallen, wie zum Beispiel Gesetzentwürfe und Haushaltsentwürfe. Das Gleiche sollte für bibliografische Daten, Archivgut und Medien, die ausschließlich durch Bundesmittel entstanden sind, gelten. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, wie im Koalitionsvertrag angekündigt ein Open-Data-Gesetz vorzulegen.(lbr/hau/vom/18.10.2019)