Prepaid-Anbieter und Goldhändler haben gemeinsam gegen von der Bundesregierung geplante Einschränkungen des Handels ohne Identifizierungspflicht protestiert. Der geplante maximale Transaktionsbetrag in Höhe von 20 Euro für Fernzahlungsvorgänge ohne vorherige Kundenidentifizierung sei ungerechtfertigt und schränke den Einsatz risikoarmer E-Geld-Produkte ohne erkennbare Notwendigkeit deutlich ein, erklärte der Prepaid Verband Deutschland in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Mittwoch, 6. November 2019. Der geplante Transaktionsbetrag bleibe deutlich unter den von der EU-Richtlinie vorgesehenen 50 Euro. Der Erhalt von Prepaid-Bezahlmöglichkeiten sei wichtig, da die Hälfte der Bundesbürger keine Kreditkarte besitze und mit EC-Karten nicht im Internet bezahlt werden könne. Auch die Fachvereinigung Edelmetalle kritisierte, dass die geplante Absenkung Meldeschwelle weit über die EU-Vorgaben hinausgehe.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827). Darin heißt es, die Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse hätten ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für die Identifizierungspflicht von 10.000 Euro stattfinde. Es werde offensiv damit geworben, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden könne. Daher soll die Schwelle von 10.000 auf 2.000 Euro gesenkt werden, um diesen Umgehungshandel zu unterbinden, wie es im Gesetzentwurf heißt.
Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Ausweitung des Kreises der sogenannten geldwäscherechtlich Verpflichteten, zum Beispiel auf Dienstleistungsanbieter im Bereich von virtuellen Währungen. Die bisher weitgehend von der Verdachtsmeldepflicht befreiten freien Berufe müssen sich auf Einschränkungen bei den berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten einstellen. Außerdem ging es um zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/11998) und Bündnis 90/Die Grünen (19/10218) zu verschiedenen Aspekten der Geldwäsche.
Antrag der Fraktion Die Linke
Die Linke fordert die Bundesregierung auf, zusammen mit den Ländern einen Masterplan zur Geldwäschebekämpfung zu erarbeiten und einen Gesetzentwurf mit weiteren Maßnahmen vorzulegen. In ihrem Antrag wird auch gefordert, die nationale Geldwäsche-Risikoanalyse weiterzuentwickeln und Whistleblowern bei Meldungen über mutmaßliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz einen umfassenden Schutz zu gewähren.
Außerdem soll ein öffentliches Register der wirtschaftlich Berechtigten von Immobilien eingerichtet werden. Zu den weiteren Forderungen gehört die Verbesserung der Geldwäsche-Aufsicht. Die für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Behörden sollen personell und materiell besser aufgestellt werden.
Antrag der Grünen
Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen und damit Mieterinnen und Mieter vor organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen. Besonders setzen die Abgeordneten dabei auf mehr Transparenz im Immobiliensektor, um Informationen über Zahlungsströme sowie die wahren Immobilieneigentümer zu erhalten.
Gefordert wird auch, dass wirtschaftliche Berechtigte aller Unternehmen, die in Deutschland Eigentümer einer Immobilie sind oder das werden wollen, in das deutsche Transparenzregister eingetragen werden müssen. Dazu sollen sie eine Identifikationsnummer erhalten, die in das Grundbuch eingetragen werden soll. Zu den weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem die Untersagung von Barzahlungen bei Immobiliengeschäften ab einem Schwellenwert von relevanter Größenordnung.
Rolle von Gold und anderen Edelmetallen
Nach Angaben der Fachvereinigung Edelmetalle sind Zweifel angebracht, ob Gold oder andere Edelmetalle besonders dafür genutzt werden, Geldwäsche zu betreiben. Käufer seien überwiegend Kleinstanleger, und Verkäufer müssten sich ohnehin bei den Händlern identifizieren. Die Vereinigung berief sich auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler, wonach es im vergangenen Jahr insgesamt 77.252 Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gegeben habe. Davon hätten allerdings nur 175 einen Bezug zu Edelmetallen, also weniger als 0,3 Prozent.
Die Deutsche Kreditwirtschaft, die Spitzenvereinigung der Bankenverbände, forderte, die Mitarbeiter der nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Unternehmen von „existenzgefährdenden Bußgeldandrohungen zu befreien“. Die umfassenden Bußgeldandrohungen für jedwedes Fehlverhalten im beruflichen Alltag, in dem Handlungen regelmäßig unter erheblichen Zeitdruck stehen würden, würden diese Personengruppe mit einem inzwischen nicht mehr akzeptablen Sanktionsrisiko belasten. Eine Freistellung würde es den Unternehmen deutlich erleichtern, hoch qualifizierte Mitarbeiter für die Position des Geldwäschebeauftragten sowie für den Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Präventionskurse zu gewinnen und zu halten.
Probleme im Bereich Immobilien
Der Deutsche Steuerberaterverband forderte in seiner Stellungnahme, die Verschwiegenheitspflichten in bewährten Umfang zu erhalten. Die geplanten Änderungen würden der tatsächlichen steuerlichen Beratungspraxis in keiner Weise gerecht und stellten mit Blick auf den ganzheitlichen Beratungsansatz der steuerberatenden und prüfenden Berufe eine nicht gerechtfertigte Einengung da. Auf massive Probleme mit Geldwäsche im Bereich Immobilien machten mehrere Sachverständige aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft Berlin sprach von einem „enormen Geldwäscherisiko“ und Schwierigkeiten bei Ermittlungen durch „Share Deals“. Man habe es vorwiegend mit Gesellschaften aus dem Ausland zu tun. Das Problem lasse sich national nicht lösen.
Auch vom Netzwerk Steuergerechtigkeit wurde auf dieses Problem hingewiesen und der Financial Intelligence Unit wurde auf das hohe Risiko für Geldwäsche bei Immobilien hingewiesen. Als konjunkturunabhängiges Investitionsgut würden Immobilien nahezu dauerhafte Wertstabilität ausweisen und sich auf diese Weise besonders zur Platzierung hoher Transaktionsvolumen ereignen, erklärte die FIU. Gleichzeitig gebe es viele Möglichkeiten, die Transparenz von Mittelherkunft und Eigentumsverhältnissen einzuschränken, zum Beispiel unter Einbindung von Offshore-Standorten bei der FIU seien im Jahr 2018 rund 750 Meldungen eingegangen, in denen der explizite Meldungsgrund Auffälligkeiten im Zusammenhang mit An- oder Verkauf von Immobilien angegeben wurde.
Steigerung der Meldungen durch die Notare
Die Bundesnotarkammer geht von einer deutlichen Steigerung der Zahl von Meldungen durch die Notare aus. Außerdem könne erwartet werden, dass von der Neuregelung eine gesteigerte Abschreckungswirkung ausgehen werde. Die deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ wies darauf hin, dass das Meldeaufkommen von rechtsberatenden Berufen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sehr gering sei, da sich diese auf ihre Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihrer Mandantschaft berufen könnten. Dieses Defizit sei nicht hinnehmbar.
Der Bund deutscher Kriminalbeamter vermisste eine „Gesamtstrategie“ gegen Geldwäsche. Prof. Dr. Kai Bussmann von der Universität Halle-Wittenberg sah die Behörden angesichts einer Vielzahl von Verfahren bereits am Limit und forderte mehr Präventionsmaßnahmen. Auch Prof. Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg forderte einen entschiedenen Kampf gegen Geldwäsche, sprach sich aber für die Beachtung der Verhältnismäßigkeit und für mehr Datenschutz aus. (hle/07.11.2019)
Liste der geladenen Sachverständigen
Verbände und Institutionen:
- Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.
- Bund Deutscher Kriminalbeamter e. V.
- Bundesnotarkammer
- Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit
- Deutscher Steuerberaterverband e. V.
- Die Deutsche Kreditwirtschaft
- Fachvereinigung Edelmetalle e. V.
- Financial Intelligence Unit (FIU)
- Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland
- Prepaid-Verband Deutschland e. V.
- Staatsanwaltschaft Berlin
Einzelsachverständiger:
- Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Universität Augsburg