Hebammen sollen künftig in einem dualen Studium ausgebildet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/10612) vor. Unter vielen Experten sorgt dieses Vorhaben für große Zustimmung, das wurde deutlich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Mittwoch, 26. Juni 2019. Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag der AfD-Fraktion, die Geburtshilfe flächendeckend sicherzustellen (19/10631).
„Gesamtverantwortung bei den Hochschulen ansiedeln“
Die Einzelsachverständige Prof. Dr. Melita Grieshop von der Evangelischen Hochschule Berlin sagte, eine bessere Qualität in der Ausbildung führe zu mehr Qualität in der Versorgung. Besonders begrüßenswert sei die geplante systematische Praxisanleitung sowie eine Vergütung der Auszubildenden.
Zur Zukunft der Hebammenschulen sagte Melita Grieshop, eine längere Übergangsfrist für den Systemwechsel begünstige diese – dies sei aber nicht zielführend und begünstige Parallelstrukturen. Die Sachverständige regte an, die Gesamtverantwortung für den Studiengang solle stärker bei den Hochschulen angesiedelt sein, sie sollten auch die praktischen Ausbildungsteile planen und koordinieren. Dieser Ansicht ist auch der Wissenschaftsrat.
Friederike Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein betonte, dass die Hochschulen zuständig für die inhaltliche wie praktische Ausgestaltung des Studiums sein sollten. Zudem reiche es nicht aus, sich nur auf ein Bachelor-Studium zu konzentrieren, auch Master und Promotion müssten mitgedacht werden.
„Ausbildung kann zum Erfolgsmodell werden“
Als ausgesprochen positiv wurde die geplante Verzahnung von Theorie und Praxis auch vom Deutschen Hebammenverband bewertet. So sagte Yvonne Bovermann, es gebe in Deutschland mehr als 1.000 dieser Studiengänge, dies funktioniere „hervorragend“. Die geplante Ausbildung könne zum „Erfolgsmodell“ werden. Als Voraussetzung für eine Studiengangleitung müsse die entsprechende Lehrkraft „mindestens“ einen Masterabschluss vorweisen können, mittelfristig sollten die Positionen nur an promovierte Hebammen vergeben werden.
Für den Deutschen Caritasverband bezeichnete Dr. Elisabeth Fix den geplanten hohen Anteil an Praxisanleitung als „besonders positiv“. Der Gesetzentwurf sieht vor, von den insgesamt 4.600 Stunden für das Studium mindestens je 2.100 Stunden berufspraktisch beziehungsweise akademisch auszurichten. Fix forderte hier Nachbesserungen und schlug vor, die verbleibenden 400 Stunden dem berufspraktischen Teil zuzumessen.
Lücke bei der Wochenbettbetreuung befürchtet
Skeptisch bezüglich einer Akademisierung des Hebammenberufs ist dagegen der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). So sagte Steffen Waiß, aus Untersuchungen wisse man, dass etwa in Bayern rund ein Drittel der Hebammen die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium nicht erfüllten. Es bestehe die Gefahr, dass akademisch qualifizierte Hebammen sich künftig auf die Geburtshilfe konzentrieren könnten und eine Lücke bei der Wochenbettbetreuung entstehe.
Daher schlage sein Verband einen Ausbildungsberuf der Mütterpflegekraft vor. Eine Kostenersparnis für die gesetzlichen Krankenkasse stehe nicht zu erwarten – bei einer Finanzierung der Hebammenausbildung als Hochschulstudium würden die Versicherten für versicherungsfremde Leistungen bezahlen müssen.
„Akademisierung mit Augenmaß“
Auch der Einzelsachverständige Prof. Dr. Frank Louwen von der Universitätsklinik Frankfurt am Main sprach sich für „eine Akademisierung mit Augenmaß“ aus – man dürfe den Schülerinnen nicht den Weg an die Schulen versperren. Aktuell gebe es 16 Studiengänge, die ganz unterschiedlich verteilt seien – in fünf Bundesländern etwa gebe es keine Möglichkeit für dieses Studium. Es spreche nichts dagegen, dass eine Hebamme mit 40.000 Praxisstunden in ein weiterführendes Studium gehe; diese Möglichkeit gebe der Gesetzentwurf aber nicht her.
Für die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft sagte Prof. Dr. Nicola H. Bauer dagegen, die Hebammenschulen seien künftig „überflüssig“, zudem sei ihre Finanzierung über 2026 hinaus unklar. Es sei sinnvoll, wenn die Lehrerinnen dieser Schulen an die Hochschulen gingen. Ihr Verband halte zudem ein siebensemestriges Studium für sinnvoll.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Angehende Hebammen sollen laut dem Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen (19/10612) künftig in einem dualen Studium ausgebildet werden und dadurch ein wissenschaftliches Studium mit einer beruflichen Ausbildung verbinden können. Die Praxiseinsätze fänden im Krankenhaus und im ambulanten Bereich, beispielsweise bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem „Geburtshaus“, statt.
Insgesamt solle das duale Studium mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern und mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung abgeschlossen werden. Der Abschluss sei Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen zu dürfen. Die angehenden Hebammen sollen während des gesamten Studiums eine Vergütung erhalten.
Antrag der AfD
„Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen“ lautet der Titel des Antrags der AfD (19/10631). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass durch den Aufbau neuer Krankenhausabteilungen für jede Schwangere eine Geburtshilfliche Abteilung innerhalb von 40 Minuten erreichbar ist und dass dort eine Hebamme zur Verfügung steht.
Beim Einsatz freiberuflich tätiger Hebammen in Geburtshilflichen Abteilungen solle eine Haftpflichtversicherung durch den Auftraggeber bestehen. Durch eine solche finanzielle Entlastung könne erreicht werden, dass freiberuflich tätige Hebammen, die die Geburtshilfe aufgegeben haben, zumindest in einer Klinik wieder für die Geburtshilfe tätig werden wollen. (suk/26.06.2019)
Liste der geladenen Sachverständigen
Verbände/Institutionen:
- Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF)
- Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. (BfHD)
- Bundesärztekammer (BÄK)
- Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e. V. (BLGS)
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)
- Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi)
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
- Deutscher Caritasverband e. V.
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Deutscher Hebammenverband e. V. (DHV)
- Deutscher Pflegerat e. V. – Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen (DPR)
- Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.
- GKV-Spitzenverband
- Mother Hood e. V.
- Netzwerk der Geburtshäuser e. V.
- ver.di - Vereinte Dienstleistungsgesellschaft
- Wissenschaftsrat (WR)
Einzelsachverständige:
- Prof. Melita Grieshop, Evangelische Hochschule Berlin
- Prof. Dr. Ulrich Karck, Klinikum Stuttgart
- Prof. Dr. Frank Louwen, Universitätsklinik Frankfurt
- Prof. Lesley Page, CBE, Visiting Professor in Midwifery KCL