Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. September 2018, eine Reihe von Vorlagen ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Kriterien für die Vergabe von Bundesmitteln zur Unterstützung kommunaler Verkehrsprojekte ändern. Sie hat dazu einen Entwurf zur ersten Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (19/2695) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen wurde. Künftig sollen den Vorstellungen der Grünen entsprechend neben Bau und Ausbau auch Planung und Erhalt von Verkehrsmaßnahmen gefördert werden. Die Mindestfördersumme soll auf zehn Millionen Euro abgesenkt werden, wobei Sammelvereinbarungen für mehrere gemeinsame Maßnahmen ermöglicht werden sollen. Neu in den Förderkatalog wollen die Grünen Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs und der Verkehrssicherheit aufnehmen. Gestrichen werden soll hingegen die Förderung sämtlicher Straßenbaumaßnahmen. Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sieht der Entwurf die Streichung des Kriteriums „der eigenen Trasse“ vor allem für Straßenbahnen vor. Die Bewertung von Maßnahmen allein nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit will die Fraktion beenden. Künftig sollten auch Nachhaltigkeit und Umwelt- und Klimaschutz betrachtet werden, heißt es weiter.
Gaststaatgesetz: Der Bundesrat sieht Defizite beim rechtlichen Rahmen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland und hat deshalb den Entwurf eines Gaststaatsgesetzes vorgelegt (19/1719), der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten wird. Mit einem „Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen“ soll ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen geschaffen werden. Das Gesetz solle bei Ansiedlungsentscheidungen fehlende Transparenz und Vorhersehbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf Status, Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen herstellen. Außerdem sollen Regelungen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen und vor allem neuerer Formen der internationalen Zusammenarbeit festgelegt werden. In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung die Initiative, sieht aber Prüf- und gegebenenfalls Änderungsbedarf. So bestünden Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der getroffenen gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen. Auch einreise- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften des Gesetzentwurfes „bedürfen einer eingehenden fachlichen Überprüfung und können in dem vorgesehenen Umfang voraussichtlich nicht für alle von dem Gesetzentwurf erfassten Einrichtungen mitgetragen werden“.
Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes: Das Gesetz über die Akkreditierungsstelle soll geändert werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Änderungsgesetzes (19/3373) vorgelegt, der federführend im Wirtschaftsausschuss beraten wird. Die Stelle soll demnach in die Lage versetzt werden, ihre Alleinstellung zu verteidigen – also Tätigkeiten zu untersagen, die ihren Vorbehaltsbereich beschneiden. Die Deutsche Akkreditierungsstelle in Berlin handelt nach der EU-Verordnung 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierung in Deutschland. Sie arbeitet nicht gewinnorientiert. Gesellschafter der GmbH sind zu jeweils einem Drittel die Bundesrepublik, die Bundesländer Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen und die durch den Bundesverband der Deutschen Industrie vertretene Wirtschaft. Mit dem Gesetzentwurf soll auch die Gewerbeordnung so geändert werden, dass Industrie- und Handelskammern bundesweit einheitliche Sachkundeprüfungen für bestimmte Berufe durchführen dürfen. In der Gewerbeordnung wird außerdem eine Ermächtigungsgrundlage mit Blick auf Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie erweitert.
Daten von Wachpersonen: Die Daten von Bewachungsunternehmern und deren Personal sollen künftig in einem zentralen, elektronisch auswertbaren Register gespeichert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/3829), der federführend im Wirtschaftsausschuss beraten wird. Er ermögliche das Umsetzen von Anforderungen an das Register, die in einer Gesetzesänderung von 2016 formuliert worden seien, heißt es darin. Insgesamt sollen mit dem Gesetz nicht nur maßgebliche Prozesse digitalisiert, sondern auch vereinfacht und leichter nachvollziehbar gemacht werden. Weil außerdem bundesweit geregelt ist, wer per Definition zum „Wachpersonal“ gehört und wer für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonen zuständig ist, rechnet die Bundesregierung zudem mit Kosteneinsparungen. Mehrfachüberprüfungen würden nun überflüssig.
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (19/4461) wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Grundlage ist die EU-Tabakproduktrichtlinie, die ein System auf EU-Ebene verlangt, mit dem Tabakerzeugnisse rückverfolgbar und mit Sicherheitsmerkmalen versehen werden, um den illegalen Handel mit ihnen zu unterbinden. Durch die Rückverfolgbarkeit soll der Warenverkehr erfasst werden, damit sich die Produkte in der gesamten EU verfolgen lassen. Sicherheitsmerkmale sollen die Prüfung erleichtern, ob die Tabakerzeugnisse echt sind. Die Regelungen sollen für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ab dem 20. Mai 2019 gelten und für die übrigen Tabakerzeugnisse ab dem 20. Mai 2024. Durch die Gesetzesänderung wird eine von der Tabakwirtschaft unabhängige Ausgabestelle benannt, die vor allem für die Erstellung und Vergabe von Identifikationscodes an die Wirtschaftsteilnehmer, Betriebsstätten und Maschinen sowie für das Führen entsprechender Register zuständig ist und individuelle Erkennungsmerkmale für Einzel- und Sammelverpackungen von Tabakerzeugnissen erzeugt.
Meeresdüngung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings (19/4462) vorgelegt, der federführend im Umweltausschuss beraten wird.. Es handelt sich um ein Ratifikationsgesetz, durch das die Änderungen des Londoner Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (Londoner Protokoll) aufgrund der Entschließung LP.4(8) in deutsches Recht umgesetzt werden. Durch die Änderungen vom 18. Oktober 2013 werden international verbindliche Regelungen zum sogenannten marinen Geo-Engineering im Hinblick auf Vorsorge und Nachhaltigkeit festgelegt. Im Mittelpunkt steht die Meeresdüngung zum Abbau der Kohlendioxidkonzentration in der Atmosphäre. Durch gezielte Düngung der Meere soll ein Algenwachstum stimuliert werden. Nach dem Ableben der Algen sollen diese als Träger des gebundenen Kohlendioxids auf den Meeresboden sinken und dort natürliche Kohlendioxidsenken bilden.
Beschränkung des marinen Geo-Engineerings: Mit dem Gesetzentwurf zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings (19/4463) nimmt die Bundesregierung ebenfalls auf das Londoner Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (Londoner Protokoll) Bezug. Der Gesetzentwurf wird im Umweltausschuss federführend beraten. Eine Maßnahme des Geo-Engineerings ist die Meeresdüngung, die darauf abzielt, die Kohlendioxidkonzentration in der Atmosphäre zu verringern. Mit der Änderung des Londoner Protokolls am 18. Oktober 2013 wurden international verbindliche Regelungen zum marinen Geo-Engineering festgelegt, die mit dem Gesetzentwurf in deutsches Recht umgesetzt werden sollen Dazu sollen das Hohe-See-Einbringungsgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz geändert werden. Die Bundesregierung will damit nach eigenen Worten ein Signal setzen, dass Deutschland weiterhin keine Meeresdüngung zu kommerziellen Zwecken zulassen will und auch die Forschung auf diesem Gebiet nur dann erlauben will, wenn erhebliche, nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen sind.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Tunesien: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 8. Februar 2018 mit Tunesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (19/4464) wird federführend im Finanzausschuss beraten. Vorgesehen ist, die Quellensteuersätze bei Dividenden aus Schachtelbeteiligungen von 15 auf fünf Prozent zu verringern, bei Zinsen von zehn auf 2,5 Prozent, wenn Banken die Nutzungsberechtigten sind, und bei Lizenzgebühren von 15 auf zehn Prozent, wenn sie für die Nutzung von Patenten, Mustern und Warenzeichen gezahlt werden. Dies führt laut Bundesregierung zu einer geringeren Anrechnung der tunesischen Steuer auf die deutsche Steuer. Die Zuweisung eines Besteuerungsrechts an den Quellenstaat vor allem bei Sozialversicherungsrenten, die Ausweitung des Kassenstaatsprinzips vor allem auf Vergütungen an vom Goethe-Institut und vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) entsandtes Personal und der Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode zugunsten Deutschlands führten zu Steuermehreinnahmen auf deutscher Seite. Durch die Erweiterung des steuerlichen Informationsaustausches und Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern erhofft sich die Regierung eine zutreffendere Besteuerung.
Recycling von Schiffen: Im federführenden Verkehrsausschuss beraten wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Internationalen Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (19/4465). Im Zeitraum 2006 bis 2015 wurden 97 Prozent der weltweit recycelten Schiffe in Abwrackeinrichtungen in Bangladesch, China, Indien, Pakistan und der Türkei abgewrackt, schreibt die Regierung. Um die Arbeitsbedingungen und den Umweltschutz beim Abwracken von Schiffen zu verbessern, sieht das Internationale Übereinkommen von Hongkong vor allem vor, die Verwendung von als gefährlich eingestufter Materialien beim Schiffsbau zu beschränken oder zu verbieten. Verbaute, als gefährlich eingestufte Materialien sollen sich lokalisieren und nachverfolgen lassen. Vor Beginn der Abwrackarbeiten muss zudem ein schiffsspezifischer Recyclingplan behördlich genehmigt werden. Schließlich darf nur in einer zugelassenen Abwrackeinrichtung und unter Einhaltung bestimmter Regelungen abgewrackt werden.
Änderung des Seearbeitsgesetzes: Ebenfalls im Verkehrsausschuss beraten wird der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Seearbeitsgesetzes (19/4466). Die Änderungen betreffen Regelungen in Bezug auf das Seearbeitszeugnis eines Seeschiffes. Bei einem Seearbeitszeugnis handelt es sich um ein schiffsbezogenes Dokument, mit dessen Hilfe die Einhaltung der Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens überprüft werden kann. Das Seearbeitszeugnis ist im Original nach den Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens an Bord eines Schiffes mitzuführen. Die Änderungen haben zum Ziel, die kurzzeitige Verlängerung eines Seearbeitszeugnisses für den Fall zu ermöglichen, dass nach einer Erneuerungsüberprüfung ein neues Seearbeitszeugnis nicht sofort ausgestellt und an Bord verfügbar gemacht werden kann. Künftig soll die kurzzeitige Verlängerung auf dem zum Zeitpunkt der Erneuerungsprüfung noch gültigen Seearbeitszeugnis vermerkt werden.
Änderung des Soldatengesetzes: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur 17. Änderung des Soldatengesetzes (19/4485) vorgelegt, der federführend im Verteidigungsausschuss beraten wird. Der Entwurf sieht eine mögliche Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erst ab dem Dienstgrad Generalleutnant und den entsprechenden Dienstgraden vor. Wenn von dem Recht der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand Gebrauch gemacht werde, müsse zudem eine schriftliche Begründung gegenüber dem Betroffenen zu den dazu führenden Beweggründen erforderlich werden, schreibt die AfD. Dabei müsse die „von verantwortlicher Stelle formulierte Ermessensgrundlage immer in hinreichendem Maße durch sachliche Erwägungen substantiiert“ sein.
Telematik-Infrastruktur I: Die Zielvorgaben zur Einführung der Telematik-Infrastruktur sind nach Ansicht der FDP-Fraktion unrealistisch. Das Projekt verlaufe seit Jahren mit erheblichen Verzögerungen, heißt es in einem Antrag (19/2692), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird. Es habe sich gezeigt, dass der Einführungstermin 1. Juli 2018 nicht zu halten gewesen sei. Nun habe die Bundesregierung die Frist bis Jahresende 2018 verlängert. Die Abgeordneten fordern, die Frist für die Einführung der Technik mindestens bis zum 1. Juli 2019 zu verlängern und die wegen der zeitlichen Verzögerung drohenden Vergütungskürzungen für Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzte dauerhaft zurückzunehmen. Die Ärzte und Einrichtungen seien für die Verzögerungen nicht verantwortlich. Stattdessen sollte eine „angemessene Sanktionsmöglichkeit“ vorgesehen werden, wenn die Ärzte dauerhaft eine Teilnahme an der Telematik-Infrastruktur verweigerten, heißt es in dem Antrag.
Telematik-Infrastruktur II: Die gesetzliche Frist nach Paragraf 291 Absatz 2b Satz 14 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Einführung der Telematik-Infrastruktur sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion bis Jahresende 2019 verlängert werden. Aus planerischen und technischen Gründen sei der jetzige Zeitplan nicht einzuhalten, heißt es in einem Antrag (19/3278) der Fraktion, der federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird. Zugleich will die Fraktion die angedrohte Kürzung der Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen für eine Fristüberschreitung so lange aussetzen, bis eine lückenlose und unproblematische Beschaffung und Installation der nötigen Geräte möglich sei. Aus marktwirtschaftlichen Gründen sollten mehrere Anbieter die erforderlichen Geräte zur Verfügung stellen, heißt es weiter. Ansonsten wäre eine monopolistische Preisgestaltung möglich. Diese Befürchtung sei bereits von der ärztlichen Selbstverwaltung geäußert worden.
Einsparung von Kohlendioxid: Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich und wie gesetzlich vereinbart die Kohlendioxid-Einsparungen durch stillgelegte Kraftwerke zu überprüfen. Die Bundesregierung habe bestätigt, dass sie bis 30. Juni 2018 keine derartige Prüfung vorgenommen habe, obwohl dies so im Energiewirtschaftsgesetz verankert sei, begründen die Abgeordneten einen Antrag (19/3830), der federführend im Wirtschaftsausschuss wird. Die Federführung war strittig, sodass in der Plenarsitzung darüber abgestimmt werden musste. Die Bundesregierung müsse zur Rechtstreue zurückkehren und Prüfmaßnahmen einleiten, heißt es in dem Antrag. Es geht dabei um Kohlekraftwerke in der Sicherheitsbereitschaft. Mit den Prüfungen soll festgestellt werden, wie viel Kohlendioxid durch eine finale Stilllegung eingespart würde, und ob das reicht oder ob die Bundesregierung über zusätzliche Maßnahmen nachdenken muss, um festgelegte Einsparziele zu erreichen.
Distributed-Ledger-Technologie im Finanzmarkt: Die neuartige Blockchain-Technologie soll besser genutzt werden können. Die FDP-Fraktion verlangt dafür in einem Antrag (19/4217), Rechtssicherheit für die Anwendung und einen praktikablen Rechtsrahmen zu schaffen. Der Antrag wird federführend im Finanzausschuss beraten. Als Distributed-Ledger-Technologie (verteiltes Kontenbuch) werden dezentral geführte Datenbanken verstanden, die Teilnehmern des Netzwerks eine gemeinsame Schreib-, Lese- und Speicherberechtigung erteilen und ohne zentrale Autorität gepflegt werden. Die Blockchain-Technologie ist eine Form der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die sich besonders gut zur Abbildung von Transaktionshistorien eignet. Das verteilte Kontenbuch besteht hierbei aus einer chronologischen Kette von Datenblöcken, die diese Transaktionen verschlüsselt speichert. Das Vertrauen im System wird nicht mehr durch die Autorität eines zentralen Organs hergestellt, sondern durch den Einsatz kryptografischer Verfahren. Die Bedeutung dieser Technologie wird laut FDP besonders im Finanzsektor deutlich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundesfinanzministerium hätten es jedoch verpasst, Kompetenzen aufzubauen und gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Daher fordert die FDP die Bundesregierung auf, Kompetenzen in der BaFin aufzubauen, um sich mit den neuen regulatorischen Hürden im Hinblick auf die Blockchain-Technologie zu beschäftigen. Unter Bezugnahme auf Schätzungen heißt es, rund 400.000 Bundesbürger nutzten Kryptowährungen als Investment.
Gestaffelter Erlass der Grunderwerbsteuer: Die AfD hat einen Antrag vorlegt, der darauf abzielt, Familien durch den gestaffelten Erlass der Grunderwerbsteuer anhand der Zahl ihrer Kinder beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu entlasten (19/4546). Der Antrag wird federführend im Finanzausschuss beraten.
Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie: Die FDP hat einen Antrag vorlegt, der eine schnelle Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht zum Ziel hat (19/4531). Dabei sollten die Spielräume zugunsten von Jägern, Sportschützen und Waffensammlern genutzt werden. Der Antrag soll federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden. Von der Möglichkeit der EU-Feuerwaffenrichtlinie, Sportschützen den Erwerb und Besitz von bestimmten halbautomatischen Feuerwaffen unter bestimmten Voraussetzungen zu gestatten, sollte nach Meinung der FDP Gebrauch gemacht werden, um auch diese Art des Schießsports rechtstreuen Bürgerinnen und Bürgern weiter zu ermöglichen. Ferner wollen die Liberalen eine Altfallregelung für Besitzer bestimmter halbautomatischer Feuerwaffen schaffen, damit Genehmigungen für bestimmte halbautomatische Feuerwaffen unter den sonstigen in der EU-Richtlinie festgelegten Bedingungen bestätigt, erneuert oder verlängert werden können.
Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag vorgelegt, der zum Ziel hat, das Fakultativprotokoll zum Sozialpakt der Vereinten Nationen (UN) jetzt zu ratifizieren und dabei die Menschenrechte wirksam durchzusetzen (19/4554). Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe beraten.
Medikamente für Afrika: Neue Arzneimittel im Kampf gegen vernachlässigte Krankheiten sind Thema eines Berichts (18/12306), den das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgelegt hat. Der Bericht wird federführend im Bildungs- und Forschungsausschuss beraten. Die Zusammenstellung beinhaltet einen Überblick über öffentliche und privatwirtschaftliche Initiativen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) sowie über politische Möglichkeiten zur Förderung des Engagements zu vernachlässigten, mit Armut in Verbindung gebrachten Krankheiten. Zu global auftretenden Krankheiten würden zwar neue Arzneimittel entwickelt, heißt es im Vorwort des Ausschusses zu dem TAB-Bericht. Da jedoch die Produktentwicklung maßgeblich über den Verkauf zu Monopolpreisen finanziert werde, seien neue Medikamente teuer und für arme Länder meist unerschwinglich (Zugangsproblem). Zu Krankheiten, die fast nur dort aufträten, werde hingegen kaum geforscht und Arzneimittel würden nur selten entwickelt (FuE-Problem). Mit dem Bericht erhalte der Bundestag nun eine substanzielle Informationsbasis für die weitere politische Befassung mit unterschiedlichen Möglichkeiten zur Stärkung der Forschung und Entwicklung zu vernachlässigten, mit Armut in Verbindung gebrachten Krankheiten, heißt es weiter.
Deutschlandjahr in den USA: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt mit dem Titel „Deutschlandjahr in den USA – Gesellschaftliche Verbindungen stärken (19/4529). Der Antrag wurde in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Die Liberalen fordern die Bundesregierung dazu auf, bei den amerikanischen Partnern dafür zu werben, ein Amerika-Jahr in Deutschland zu initiieren, die strategischen Partnerschaften zwischen deutschen und US-amerikanischen Unternehmen weiter zu unterstützen und dabei auch kleine und mittelständische Unternehmen in den Blick zu nehmen sowie in den USA auf allen politischen Ebenen stärker dafür zu werben, dass offene Märkte und eine starke Wirtschaft Deutschland und den USA gleichermaßen nützen.
Leguminosen stärken: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel “Anbau von Leguminosen stärken„ (19/4530) vorgelegt, der in den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen wurde. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, sich in der EU dafür einzusetzen, dass die Ausnahmeregelung wiedereingeführt wird, chemischen Pflanzenschutz beim Anbau von Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen zu erlauben. Dabei sollen Herbizide verwendet werden, die auf Empfehlung der Landesbehörden zur Bekämpfung bestimmter Unkrautarten benannt werden. Leguminosen fixieren durch die Symbiose mit Rhizobien Stickstoff aus der Luft und reduzieren dadurch den Bedarf an mineralischen Stickstoffdüngern. Die Liberalen weisen darauf hin, dass die mechanische Unkrautbekämpfung zwar möglich sei, doch die Gewinnspanne bei dem Anbau von Leguminosen selbst mit dem Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln sehr niedrig ausfalle. Leguminosen hätten im konventionellen Anbau keine Chance. Das führe dazu, dass vermehrt Mais und andere Getreidearten angebaut werden. Soja als Futtermittel werde infolgedessen stärker importiert.
Planungssicherheit für Sauenhalter: Einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel “Planungssicherheit für Sauenhalter herstellen – Abwanderung ins Ausland verhindern„ (19/4532) wurde an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, schnell eine Methode zur Ferkelkastration zu ermöglichen, die sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte als auch dem Tierschutz gerecht wird. Lösungen, bei denen es zu erhöhten Ferkelverlusten kommt oder bei denen die Schmerzausschaltung nicht ausreichend gewährleistet ist, seien hingegen nicht akzeptabel. Auch soll vermieden werden, dass es zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der deutschen Sauenhalter gegenüber europäischen Mitbewerbern kommt. Darüber hinaus soll die arzneimittelrechtliche Genehmigung des Wirkstoffes Isofluran für die Inhalationsanästhesie bei Ferkeln erteilt werden und die Forschung zur Ferkelkastration mittels Lokalanästhesie ausgebaut werden.
Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel “Änderungen des Grundgesetzes zur Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer„ (19/4536) vorgelegt, der in den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde. Die Bundesländer sollen die Möglichkeit erhalten, bei der Grunderwerbssteuer einen Freibetrag einzuführen. Damit soll besonders jungen Familien die Finanzierung eines Wohnungs- oder Hauskaufs erleichtert werden. Für die Möglichkeit, den Freibetrag einzuführen, soll das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes genutzt werden. Die Fraktion begründet ihren Antrag mit der im OECD-Vergleich sehr niedrigen Wohneigentumsquote in Deutschland. Zwar seien die Zinsen niedrig, aber die Erwerbsnebenkosten, die nicht mitfinanziert würden, seien erheblich gestiegen - die Grunderwerbssteuer von früher 3,5 Prozent auf bis zu 6,5 Prozent in manchen Bundesländern. Es müsse daher eine “Trendwende hin zu einer Eigentümernation„ geben. “Um den teilweise unterschiedlichen Immobilienmärkten in den einzelnen Bundesländern Rechnung tragen zu können, soll den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für den Erwerb von selbstgenutzten Ein- bzw. Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder den Erwerb unbebauter Grundstücke zur Bebauung mit den genannten Gebäudearten einzuführen„, heißt es in dem Antrag der FDP-Fraktion. Der Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer soll in jedem Bundesland individuell bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro pro Person möglich sein. (vs/eis/vom/27.09.2018)