Bau

Geplante Grund­er­werb­steuer-Änderungen stoßen auf Wi­der­stand

Die Koalition stößt mit den von ihr angestrebten Änderungen bei der Grunderwerbsteuer auf Widerstand von Immobilienwirtschaft und börsennotierten Unternehmen. Der Eigentümerverband Haus & Grund signalisierte Zustimmung. Das ergab am Mittwoch, 13. Februar 2019, ein Fachgespräch mit Experten im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter dem Vorsitz von Mechthild Heil (CDU/CSU). Die Bundesländer nahmen bei unterschiedlichen Hebesätzen 2016 bundesweit 12,4 Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer ein.

Geschätzter Steuerausfall von einer Milliarde Euro

Die Rahmenbedingungen für die Steuer setzt der Bund. Ins Visier genommen hat die Koalition die sogenannten „Share Deals“. Dabei werden nicht Grund und gegebenenfalls Gebäude verkauft, sondern Anteile („shares“) an einer Gesellschaft, die über den Besitz verfügt. In diesem Fall kann bei bestimmten Voraussetzungen die Grunderwerbsteuer entfallen. Dann nämlich, wenn keiner der Gesellschafter mehr als 95 Prozent der Anteile erwirbt. Bei einem Verkauf müssten mithin mindestens fünf Prozent beim Verkäufer verbleiben oder von Dritten erworben werden.

Das hessische Finanzministerium schätzt den Ausfall an Steuermitteln durch Share Deals auf eine Milliarde Euro jährlich. Die Finanzminister der Länder haben Ende November beschlossen, sich für Gesetzesänderungen einzusetzen. Danach soll die Schwelle künftig bei 90 Prozent liegen. Zudem soll der Rest der Anteile frühestens nach zehn Jahren, bisher fünf Jahre, erworben werden können. CDU, CSU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag Regelungen finden, die eine Steuergestaltung mittels Shares Deals beenden.

„Negative Auswirkungen für börsennotierte Unternehmen“

Bei dem Fachgespräch wies Dr. Norbert Kuhn vom Deutschen Aktieninstitut auf „negative Auswirkungen für börsennotierte Unternehmen“ hin. Er hob damit auf die sich immer verändernde Struktur der Anteilseigner hin. Der Finanzplatz Deutschland würde durch die ins Auge gefassten Gesetzesänderungen „massiv geschädigt“. Eine „zusätzliche Steuerbelastung“ sei die Folge. 

Er schlug vor, bei einer Neuregelung „etwa auf den Zweck einer Anteilsübertragung“ abzustellen: „Beim Kauf börsennotierter Aktien ist dies das Erzielen langfristiger Erträge aus Dividenden und Kurssteigerungen, die insbesondere für die Altersvorsorge genutzt werden, und keinesfalls die missbräuchliche Umgehung der Grunderwerbsteuer.“ Und: „Ein Dax-Unternehmen ist kein Vermeidungskonstrukt für die Grunderwerbsteuer.“

Meldepflicht für Share Deals gefordert

Florian Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen), im Berliner Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg der Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility-Management, strich heraus, dass durch Share Deals den Kommunen die Möglichkeit genommen werde, in Milieuschutzgebieten ihr Vorkaufsrecht anzuwenden. Das erzeuge „sozialen Unfrieden“.

Er forderte eine Meldepflicht für solche Geschäfte – auch damit „die Menschen auf Share-Deals-Transaktionen aufmerksam gemacht werden können“. Sie machten bis zu 50 Prozent der Immobilienverkäufe aus.

„Gesetzesänderungen sind geboten“

Prof. Dr. Henning Tappe von der Universität Trier (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, deutsches und internationales Finanz- und Steuerrecht), machte sich dafür stark, die Schwelle von 95 auf 75 Prozent abzusenken. Die gebotene „gerechte Lastenverteilung“ bei der Steuerpflicht werde derzeit „untergraben“, zumal wenn es sich wie bei den Shares Deals um ein „steuerliches Schlupfloch“ handle, das sich „geradezu aufdrängt“.

Entsprechende Gesetzesänderungen seien verfassungsrechtlich „nicht verboten, sondern geboten“. Tappe: „Der Gesetzgeber ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die Lücke zu schließen.“ Wenn die Steuerlast als zu hoch empfunden werde, habe das „nichts mit dem Gleichheitsproblem zu tun“.

„Große Investoren zahlen nicht“

Zustimmung zu Gesetzesverschärfungen kam auch von Christoph Trautwetter vom „Netzwerk Steuergerechtigkeit“. Share Deals führten „zu fehlenden Steuereinnahmen und zu einer ungerechten Verteilung der Besteuerung“. Denn: „Große Investoren zahlen nicht, kleine Wohnungskäufer zahlen.“ Er habe „keine Belege“ dafür, dass die Mieten niedriger seien, wenn die Investoren keine Grunderwerbsteuer hätten zahlen müssen. 

Private sowie kleinere und mittlere Investoren müssten „einen immer größeren Anteil“ des Grunderwerbsteuer-Aufkommens tragen, während große Gesellschaften die Steuer vermeiden könnten. Er beschrieb auch die Gefahr, dass mittels Share Deals das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten umgangen werden könne, weil sie „nicht als Verkaufsfälle erfasst“ würden.

„Die Kosten zahlt immer am Ende der Nutzer“

Dr. Hans Volkert Volckens (Zentraler Immobilien-Ausschuss) zeigte sich überzeugt, dass Share Deals „nicht eine missbräuchliche Gestaltung“ der Steuervorgaben seien. Er warnte davor, dass bei einer Umsetzung der diskutierten Gesetzesausweitung der Wohnungsbau verteuert würde. Alle Steuern, die bei den Bauprojekten anfielen, würden auf die Mieter umgelegt: „Die Kosten zahlt immer am Ende der Nutzer.“ 

Über die Immobilienwirtschaft hinaus würden alle Wirtschaftszweige von den Maßnahmen betroffen. Er sieht „den positiven Einfluss der Immobilienwirtschaft auf die Bruttowertschöpfung in Deutschland“ gefährdet. Er setzte sich für Änderungen bei der Grunderwerbsteuer ein, die zu „Senkung und Vereinfachung“ führten. Was jetzt diskutiert werde, sei das Gegenteil.

Dr. Kai H. Warnecke, der Präsident von Haus & Grund Deutschland, beklagte, dass es bei der Höhe der Grunderwerbsteuer seit 2010 zu einer „Explosion“ gekommen sei. Freilich reduziere sich dies „auf die Bürger“, während sich für Unternehmen Lücken auftäten: „Die einzigen, die die Lücken nicht schließen können, sind junge Familien und junge Paare.“ Es sei ihnen zunehmend „nicht mehr möglich, Eigentum zu erwerben“. (fla/13.02.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Norbert Kuhn, Leiter Unternehmensfinanzierung, Deutsches Aktieninstitut e.V.
  • Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility Management, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
  • Prof. Dr. Henning Tappe, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, deutsches und internationales Finanz- und Steuerrecht, Universität Trier
  • Christoph Trautvetter, Netzwerk Steuergerechtigkeit
  • Dr. Kai H. Warnecke, Präsident, Haus & Grund Deutschland e.V.
  • Dr. Hans Volkert Volckens, Präsidiumsmitglied und Ausschussvorsitzender Steuerrecht, Zentraler Immobilien Ausschuss
    e. V. (ZIA)