Impulsvorträge zu ethischen Fragen rund um Künstliche Intelligenz
Mit ethischen Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) haben sich die Mitglieder der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ am Montag, 14. Januar 2019, im öffentlichen Teil ihrer Sitzung unter Vorsitz von Stefan Sauer (CDU/CSU) beschäftigt. In öffentlichen Kurzvorträgen umrissen sechs Sachverständige dabei wesentliche theoretische und praktische Aspekte des Themas.
Löschke: Es gibt keine besondere KI-Ethik
Prof. Dr. Knut Löschke von der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig betonte, dass es keine besondere KI-Ethik gebe. Vielmehr gehe es um die grundsätzlichen ethischen Fragen, die sich auf den Einsatz von Instrumenten und Werkzeugen bezögen.
Der Begriff KI führe die Diskussion in die falsche Richtung, sagte Löschke. Er schlug vor, stattdessen von „brain extension“ zu sprechen.
Filipović: Je konkreter, desto kontroverser
Prof. Dr. Alexander Filipović von der Hochschule für Philosophie München umriss verschiedene Problembereiche in Bezug auf Ethik und KI. Vornehmlich gehe es aktuell darum, im Bereich der angewandten Ethik den Gebrauch der sogenannten „schwachen KI“ zu betrachten.
Filipovic verwies auf die Herangehensweise der von der EU-Kommission eingesetzten „High-Level Expert Group on Artificial Intelligence“. Diese leite aus Grundwerten abstrakte Prinzipien ab und entwickle dann Werte anhand konkreter Fälle. Je konkreter es dabei werde, desto kontroverser werde diskutiert, sagte Filipović.
Martin stellt Leitfaden für IBM-Entwickler vor
Andrea Martin, Chief Technology Officer für IBM, berichtete, wie IBM mit Fragestellung der KI-Ethik umgeht.
Martin verwies dazu unter anderem auf den Leitfaden für IBM-Entwickler sowie weitere Angebote des Unternehmens, mit denen Entwickler etwa prüfen könnten, ob ihre KI-Lösungen faire Ergebnisse produzierten.
Zweig präsentiert Blackbox-Analyse
Prof. Dr. Katharina Zweig von der Technischen Universität Kaiserslautern stellte eine sogenannte Blackbox-Analyse zur Kontrolle von KI-Anwendungen vor. Konkret ging sie dabei auf eine Untersuchung zur Personalisierung von Google-Suchergebnissen ein.
Zweig stellte zudem Kosten und Voraussetzungen dieser Kontrollmöglichkeit dar.
Bast zu Ergebnissen KI-basierter Anwendungen
Prof Dr. Hannah Bast von Albert-Ludwigs-Universität Freiburg problematisierte die Erklärbarkeit beziehungsweise Verzerrung (Bias) von Ergebnissen KI-basierter Anwendungen. Die Systeme lieferten nicht ohne weiteres eine verständliche Erklärung ihrer Ergebnisse, sagte Bast. Das erfordere weitere Arbeit, etwa die Entwicklung eines zusätzlichen Systems.
Gleiches gelte für den Umgang mit einem Bias. Es sei daher eine politische Frage, in welchen Fällen man Erklärbarkeit beziehungsweise Mechanismen gegen ein Bias fordere, sagte Bast.
Gesellschaftliche Vision vermisst
Lothar Schröder, Mitglied des Bundesvorstands der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, kritisierte, dass es bei der Diskussion um KI an einer gesellschaftlichen Vision fehle.
Aus gewerkschaftlicher Sicht seien zudem beim KI-Einsatz etwa Aspekte der Mitbestimmung wichtig. Konkret verwies Schröder beispielsweise auf KI-gestützte Bewerberauswahl. (scr/14.01.2019)
Liste der Referenten
- Prof. Dr. Knut Löschke, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
- Prof. Dr. Alexander Filipović, Hochschule für Philosophie München
- Andrea Martin, Chief Technology Officer für IBM
- Prof. Dr. Katharina Zweig, TU Kaiserslautern
- Prof Dr. Hannah Bast, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- Lothar Schröder, ver.di-Bundesvorstand