Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 1. März 2018, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Änderung des Atomgesetzes: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Entwurf zur 16. Änderung des Atomgesetzes (19/964) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen wurde. Die Grünen schreiben, nach derzeitiger Rechtslage könnten atomare Anlagen, die Produkte für den Betrieb von Atomkraftwerken herstellen, auch nach dem Ende des Atomkraftwerk-Betriebs weiterlaufen. Betroffen seien vor allem Betriebe zur Anreicherung von Uran und zur Herstellung von Brennelementen oder deren Vorprodukten. Die Fraktion will den Betrieb solcher Anlagen zum Jahresende 2022 beenden, da von ihnen atomare und chemotoxische Risiken für Leben, Gesundheit und Umwelt ausgingen. Transporte radioaktiver Stoffe sollten vermieden, der Anfall radioaktiver Stoffe, die entsorgt werden müssen, verringert werden.
Bahnprojekt „Stuttgart 21“: Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/480) einen sofortigen Stopp der Baumaßnahmen für das Bahnprojekt „Stuttgart 21“. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, als Vertreterin des Alleineigentümers der Deutschen Bahn AG (DB AG) darauf hinzuwirken, dass die DB AG „einen sofortigen Baustopp und den Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21 beschließt und auch schnellstmöglich vollzieht, um wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden“. Zeitnah soll die Bahn zudem ein Alternativkonzept für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart in Anlehnung an das Konzept „Umstieg 21“ entwickeln. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen.
Offenlegung von Gutachten zur Deutschen Bahn AG: Die Fraktion Die Linke fordert die Offenlegung der von der Deutschen Bahn AG (DB AG) beauftragten Gutachten zum Projekt „Stuttgart 21“. In einem Antrag (19/481) wird von der Bundesregierung „in ihrer Rolle als Vertreterin des Eigentümers der DB AG“ konkret verlangt, für eine Veröffentlichung des jüngsten Gutachtens des Unternehmens PWC und Emch + Berger, das vom Vorstand der DB AG im Oktober 2017 in Auftrag gegeben worden sei, zu sorgen. Veröffentlicht werden sollen auch das von der Beratungsgesellschaft KPMG sowie dem Ingenieurbüro Ernst Basler + Partner AG erstellte Gutachten „Überprüfung des Berichtes zur aktuellen Termin- und Kostensituation Projekt Stuttgart 21“ sowie die beiden Prüfberichte des Bundesrechnungshofs an den Vorsitzenden des Bundesfinanzierungsgremiums vom 8. September 2016 und an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses mit dem gleichen Datum. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen.
Zwangsverrentung und Altersarmut: Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (19/859) auf, die Verpflichtung für Hartz-IV-Bezieher aufzuheben, vorzeitig eine Rente zu beantragen. Aufgehoben werden solle auch die Berechtigung der Jobcenter, unabhängig vom Willen der Betroffenen für diese einen Rentenantrag zu stellen. Darüber hinaus verlangt die Fraktion armutsfeste Übergänge in die Rente, indem die Rentenbeiträge für Arbeitslosengeld-II-Empfänger auf der Basis des halben Durchschnittsverdienstes aus Steuermitteln bezahlt werden. Den Antrag überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Höherer Frauenanteil im Bundestag: Die Linke hat einen Antrag (19/962) mit dem Ziel vorgelegt, den Verfassungsauftrag zur Gleichstellung zu erfüllen und den Frauenanteil im Deutschen Bundestag zu erhöhen. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, auf eine Steigerung des Frauenanteils in Wahlämtern hinzuwirken. Der Bundestag selbst solle im Rahmen der geplanten Wahlrechtsreform eine gesetzliche Regelung zur Steigerung des Frauenanteils in Wahlmandaten berücksichtigen. Der Bundestag überwies den Antrag zur federführenden Beratung an den Innenausschuss. Die Linke hatte ihren Antrag federführend im Rechtsausschuss beraten lassen wollen, wurde von den übrigen Fraktionen aber überstimmt.
Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen: Die Linke hat einen Antrag (19/963) vorgelegt, die Uranfabriken in Gronau (Nordrhein-Westfalen) und Lingen (Niedersachsen) stillzulegen. Darüber hinaus fordert sie ein Exportverbot für Kernbrennstoffe. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Die Fraktion will die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zum umfassenden Atomausstieg in Deutschland vorzulegen und eine Regelung aufzunehmen, die es ermöglicht, Exporte von Uranbrennstoff für Atomreaktoren im Ausland rechtlich zweifelsfrei zu untersagen.
Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen: Federführend im Menschenrechtsausschuss beraten wird ein Antrag der Linken (19/961), der darauf abzielt, Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen konsequent zu ahnden und die „historische Möglichkeit“ für ein völkerrechtsverbindliches Abkommen zu nutzen. Unter anderem soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Voraussetzungen für einen internationalen Gerichtshof für Menschenrechte geschaffen werden. Ebenfalls im Menschenrechtsausschuss beraten wird ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „UN Binding Treaty ambitioniert unterstützen“ (19/978). Die Grünen wollen, dass der UN-Prozess zur Erstellung eines verbindlichen Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten verstetigt und der UN-Arbeitsgruppe ausreichend Geld und Personal bereitgestellt wird. Sie rufen die Bundesregierung auf, eine Wirtschaftspolitik zu verfolgen, die nicht nur die Gewinninteressen der Unternehmen im Sinn hat, sondern auch die Einhaltung der Menschenrechte weltweit.
Höherer Mindestlohn: Bündnis 90/Die Grünen treten in einem Antrag (19/975) dafür ein, den Mindestlohn zu erhöhen und ihn für alle konsequent durchzusetzen. Die Fraktion will, dass der Mindestlohn vor Armut schützen soll. Die Mindestlohnkommission, die für die Erhöhung des Mindestlohns zuständig ist, müsse dafür sorgen können, dass der Mindestlohn mindestens der Tarifentwicklung folgt und darüber hinaus auch relativ steigen kann. Neue Ausnahmen, etwa für Geflüchtete, dürfe es nicht geben. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten.
Umgang Bayerns mit dem Luftreinhaltungsrecht des Bundes: Erstmals aufgerufen wurde schließlich ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Umgang der Bayerischen Staatsregierung mit dem Bundesrecht im Bereich der Luftreinhaltung (19/837). Der Antrag wird federführend im Rechtsausschuss beraten. In der Vorlage fordern die Abgeordneten die Missbilligung der Bayerischen Staatsregierung durch den Bundestag, weil sie „hartnäckig Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ ignoriere. Diese hätten die Staatsregierung zum Erlass wirksamer Luftreinhaltepläne verpflichtet. Aber noch nicht einmal durch die Androhung und Verhängung von Zwangsgeldern sei die Staatsregierung bisher zu einem rechtmäßigen Verhalten zu bewegen gewesen, heißt es in dem Antrag. Mit diesem Verhalten gefährde die Staatsregierung das Grundrecht auf Leben und die Gesundheit zahlreicher Menschen, so die Abgeordneten. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, darauf hinzuwirken, dass Bayern die Bundesgesetze dem geltenden Recht gemäß ausführt. Gleichzeitig möge die Bundesregierung dem Bundestag zeitnah Vorschläge zur Reform der Verwaltungsgerichtsordnung unterbreiten.
(eis/vom/01.03.2018)