Deutscher Bundestag - Archiv
Christian Wirth
© Dr. Christian Wirth/ Karl Krämer
Dr. Christian Wirth, AfD
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. April 1963 in Neunkrichen (Saar).
1982 Abitur am Saarpfalz-Gymnasium Homburg, 1982 bis 1984 Studium Betriebswirtschaft, 1984 bis 1988 Studium Jura Saarbrücken, 1989 1. juristisches Staatsexamen und 1992 2. juristisches Staatsexamen am Saarländischen Oberlandesgericht, 1995 Promotion Dr. jur. Universität Saarland;
1992 bis 2006 selbständiger Rechtsanwalt, 2007 bis 2016 Geschäftsführer und Justitiar, seit 2016 selbständiger Rechtsanwalt;
1992 bis 2004 FDP, seit 2015 AfD, 2015 bis 2017 Präsident des AfD-Landesschiedsgerichts im Saarland.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Gewählt über Landesliste)" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Rechtsanwalt, Blieskastel
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Immo-Management GmbH, St. Ingbert,
- Geschäftsführer
- Rechtsanwalt, Blieskastel
- Mandant 2, 2017, Stufe 1
- Mandant 3, 2017, Stufe 2
- Mandant 4, 2017, Stufe 1
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.