Tobias Matthias Peterka
Diplom-Jurist AfD
![Tobias Peterka Tobias Peterka](https://www.bundestag.de/resource/blob/451032/13770bf5fd9369e9df924ef51f071a96/Image3x4.png)
Geboren am 4. September 1982 in Achern; ledig.
2002 Abitur; 2002 bis 2003 Wehrdienst, Stetten a. k. M.; 2003 bis 2010 Studium Rechtswissenschaften, Universität Bayreuth; 2004 bis 2010 Studium Wirtschaftsjurist (Univ.), Universität Bayreuth; seit 2010 Graduate School Bayreuth, Dissertation.
2012 bis 2016 Jurist im Bereich Insolvenzverwaltung sowie Rechtsabteilungen von Mittelständlern; 2015 bis 2016 Lehrauftrag für Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Fachschule für Hotelmanagement Pegnitz; seit 2016 Jurist im öffentlichen Dienst.
Junge Alternative; 2009 Nominierung für den Agatha-Christie-Krimipreis.
März 2013 Eintritt in die AfD, Gründungsmitglied Landesverband Bayern (AfD); seit Mai 2013 Kreisvorsitzender Bayreuth (AfD); Oktober 2013 bis Oktober 2015 Landesvorsitzende Junge Alternative Bayern; seit Januar 2015 Bezirksvorsitzende Oberfranken (AfD).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Stellv. Vorsitzender
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ()
- Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie ()
- Unterausschuss Europarecht ()
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
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Bayern
Wahlkreis 237: Bayreuth
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Universität Ulm, Ulm,
- Jurist
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Bayreuth, Bayreuth,
- Mitglied des Stadtrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.