Deutscher Bundestag - Archiv
Prof. Dr. Martin Neumann
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Prof. Dr. Martin Neumann, FDP
Diplom-Ingenieur Maschinenbau
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. Januar 1956 in Vetschau; evangelisch; verwitwet; zwei Kinder.
2009 bis 2013 Mitglied des 17. Deutschen Bundestags; 2007 Mitglied der Arbeitsgruppe „Klimawandel“ beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt; 1999 Professur Technische Gebäudeausrüstung (TGA ) Hochschule Magdeburg-Stendal; 1995 Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger; 1992 Energieberater Verbraucherzentrale Bundesverband; 1990 bis 1994 Mitglied des 1. Landtags Brandenburg, Vorsitzender des Ausschusses Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr; 1989 bis 1990 Stadtdirektor Lübbenau; 1982 bis 1988 Ingenieurhochschule Cottbus Promotion; 1977 bis 1982 TU Dresden, Maschinenbau,Technische Gebäudeausrüstung, Dipl. Ing.; 1974 EOS Lübbenau Abitur.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Gewählt über Landesliste)" ein-/ausklappen- Wahlkreis 065: Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Vetschau
- Haus- und Umwelttechnik e.V., Vetschau,
- Gutachter
- Hochschule Magdeburg-Stendal, Magdeburg,
- Hochschullehrer
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Karl-Hamann-Stiftung, Potsdam,
- Mitglied des Vorstandes
- Landesblasmusikverband Brandenburg e.V., Cottbus,
- Präsident
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.