Deutscher Bundestag - Archiv
Jens Maier
© Jens Maier/ Privat
Jens Maier, AfD
Richter am Landgericht
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. Februar 1962 in Bremen; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
1982 Abitur in Bremen am Schulzentrum Huchting; 1986 erstes juristisches Staatsexamen an der Eberhardt-Karls-Universität in Tübingen, Baden-Württemberg; August 1991 zweites juristisches Staatsexamen in Niedersachsen; September 1991 Referent am Staatsministerium für Kultus im Freistaat Sachsen; April 1992 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden, Schwerpunktabteilung SED-Unrecht; Januar 1994 bis Dezember 1996 Dozent an der Fachhochschule für Verwaltung in Meißen, Fachbereich Rechtspflege (Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht); ab Januar 1997 Richter am Landgericht in Dresden, Zivilrecht, Güterichter, Notarprüfer, Referendarausbildung.
Bis 1986 Mitglied in der SPD; von 2010 bis 2014 Vorsitzender des Schiedsgerichts im Territorialverband der Kleingärtner Sächsische Schweiz e.V.; seit April 2013 Mitglied in der Partei Alternative für Deutschland, dort seit 2014 Richter am Landesschiedsgericht, seit 2016 stellvertretender Ortsgruppenleiter der Ortsgruppe Nordost in Dresden, stellvertretender Ortsbeirat im Ortsbeirat Blasewitz (Dresden).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Gewählt über Landesliste)" ein-/ausklappen- Wahlkreis 159: Dresden I
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Freistaat Sachsen, Dresden,
- Richter am Landgericht
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.