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Jörn König
© Deutscher Bundestag/ Inga Haar
Jörn König, AfD
Diplom-Ingenieur (MBA)
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 29. Oktober 1967 in Berlin; konfessionslos; verheiratet; ein Kind.
Seit März 2015 stellvertretender Landesvorsitzender AfD Niedersachsen; seit März 2013 AfD-Mitglied.
Seit 2010 bis heute technischer Unternehmensberater; Planungsingenieur und Projektleiter IT- und TK-Netze in großen Unternehmen und Organisationen; 1994 bis 2009 Vertriebsingenieur und Projektmanager für große Telekommunikationssysteme (Telefonanlagen) unter anderem bei Siemens und Ericsson.
2002 bis 2005 nebenberufliches Studium „Master of Business Administration“ MBA (Betriebswirtschaft) an der Hochschule Bremen; 1989 bis 1994 Studium mit Abschluss „Diplom-Ingenieur“ für Elektrotechnik an der Technischen Universität Ilmenau; 1988 bis 1989 Wehrdienst NVA; 1988 Abitur.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 041: Stadt Hannover I
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Beratender Ingenieur und Betriebswirt, Hannover
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Beratung
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
- Finanzwissen GmbH, Hannover
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.