Der Bundestag hat am 1. Oktober 2020 auf Antrag der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen beschlossen. Der neunköpfige Ausschuss sollte das Verhalten der Bundesregierung und der ihr unterstehenden Behörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den inzwischen insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard untersuchen.
Insbesondere für die nachrichtendienstlichen Aspekte des Untersuchungsauftrags hat der Ausschuss den ehemaligen Berliner Justizsenator und Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wieland als Ermittlungsbeauftragten nach § 10 des Untersuchungsausschussgesetzes eingesetzt. Darüber hinaus stand Herr Wieland mit Blick auf den gesamten Untersuchungsauftrag potentiellen Hinweisgebern als Ansprechpartner zur Verfügung. Am 4. März 2021 hat der Ausschuss ein Team aus vier Wirtschaftsprüfern als weitere Ermittlungsbeauftragte eingesetzt. Sie sollten die von EY, dem langjährigen Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG, übergebenen Unterlagen auswerten.
Der Ausschuss hat 110 Personen mündlich oder schriftlich befragt – darunter neben ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Wirecard AG, Wirtschaftsprüfern, zahlreichen Angehörigen von Aufsichtsinstitutionen (APAS, DPR, BaFin und ESMA), der Bundesbank und oberster Bundesbehörden (BMF, BMWi und BKAmt) auch den Journalisten Dan McCrum sowie die Shortseller Matthew Earl und Fahmi Quadir. Am 22. Juni 2021 hat er dem Bundestag seinen Bericht vorgelegt (BT-Drs. 19/30900). Am 25. Juni 2021 wurde er im Plenum beraten (Plenarprotokoll 19/ 237).