Deutscher Bundestag - Archiv
Ingmar Jung
© CDU KV Wiesbaden/Tobias Koch
Ingmar Jung, CDU/CSU
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. April 1978 in Wiesbaden-Sonnenberg; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.
1998 Abitur in Wiesbaden; 1998 bis 1999 Grundwehrdienst; 1999 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaft; 2005 bis 2007 Referendariat; 2007 bis 2010 selbständiger Rechtsanwalt; 2010 bis 2017 Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 179: Wiesbaden
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Land Hessen, Wiesbaden,
- Staatssekretär
Funktionen in Unternehmen
- Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH (FIZ), Frankfurt/Main,
- Mitglied des Aufsichtsrates (bis 15.01.2018)
- Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe,
- Vorsitzender des Kulturausschusses (bis 15.01.2018)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Gesellschaft für Kapitalmarktforschung e.V., Frankfurt/Main,
- Mitglied des Kuratoriums (bis 26.06.2018)
- Hessische Kulturstiftung, Wiesbaden,
- Stellv. Vorsitzende des Vorstandes (bis 15.01.2018)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.