Deutscher Bundestag - Archiv
Daniel Föst
© Daniel Föst / Tobias Koch
Daniel Föst, FDP
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. August 1976 in Schweinfurt; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur am Rhön-Gymnasium in Bad Neustadt an der Saale. Ausbildung zum Verkäufer im Möbeleinzelhandel in Hamburg. Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau.
1996 bis 2005 Leitung der Abteilung Marketing & Communication der Opti Wohnwelt, seit 2005 selbständiger Unternehmer im Bereich Marketing und Start-Ups, Referent bei der Berufsschullehrer-Ausbildung der TU München.
Ehrenamtliches Verwaltungsratsmitglied der Psychiatrischen Kliniken in Oberbayern.
Seit 2005 Mitglied der FDP. 2005 bis 2009 Vorsitzender der Jungen Liberalen München, 2010 bis 2014 Vorsitzender der FDP München, seit 2013 Generalsekretär der FDP Bayern, seit 2014 Beisitzer im FDP-Bundesvorstand. 2008 bis 2013 Mitglied im Bezirkstag Oberbayern.
Mitglied des Bundestages seit 2017.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 217: München-Nord
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Unternehmensberater, München
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.