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Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)

(© DBT/Schüring)

Wer kann sich grundsätzlich bewerben?

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die ihren ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können.  Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein; weitere Hinweise: Informationen zur Altersgrenze). Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung. Die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der Regelungen (und weitere Informationen) gibt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA).

Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbungsfrist für das 42. PPP 2025/26 ist am Freitag, dem 13. September 2024, abgelaufen. Eine Bewerbung nach Ablauf der Frist ist nicht möglich, Ausnahmen können nicht gemacht werden.

Die Bewerbungsfrist für das 43. PPP 2026/27 beginnt voraussichtlich im Mai 2025.

In Deutschland betreuen verteilt über die 299 Bundestagswahlkreise fünf  Austauschorganisationen das PPP für Schülerinnen und Schüler (Welche Austauschorganisation für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier: Austauschorganisationen und Wahlkreise).

Ihre Bewerbung muss spätestens  am Stichtag über das Online-Formular eingegangen sein. Schriftliche Bewerbungen müssen an diesem Tag spätestens bei der zuständigen Austauschorganisation vorliegen (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels). Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über dieses Online-Portal oder mit dem offiziellen Formular erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig  ausgefüllte Formulare, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.

Wie geht es dann weiter?

Nach Einsendung der Bewerbung erhalten Sie von der Austauschorganisation die  vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie aufgrund Ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Unterlagen senden Sie bitte vollständig  ausgefüllt und bis spätestens zu der (von der Organisation) gesetzten Frist an diese zurück. Ansprechpartner für persönliche Rückfragen zu Ihrer Bewerbung ist in dieser Phase die für Sie zuständige Austauschorganisation.