Diäten
Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine Entschädigung. Sie soll Verdienstausfälle ausgleichen, die ihnen durch die Ausübung ihres Mandats entstehen. Diese sogenannten Diäten (französisch „diète“: die tagende Versammlung) gibt es in Deutschland seit 1906, davor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich. Das „Diäten-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1975 verpflichtet die Abgeordneten ausdrücklich, selbst und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.
Die Höhe der Diäten wird durch Gesetz beschlossen. Steuerpflichtig wurde die im Grundgesetz festgehaltene „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ der Parlamentarier durch das Abgeordnetengesetz von 1977. Seit 1. Juli 2024 beträgt die Entschädigung monatlich 11.227,20 Euro. Abgeordnete haben neben den Diäten auch Anspruch auf eine Amtsausstattung und erhalten eine Kostenpauschale.