04.07.2024 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Ausschuss — hib 491/2024

Atom-Untersuchungsausschuss beschlossen

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat dem Antrag der Unionsfraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Umständen des deutschen Atomausstiegs (20/11731, 20/12142) zugestimmt. Für die Einsetzung stimmten in der Sitzung am Mittwoch die CDU/CSU- und die AfD-Fraktion, die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke enthielten sich. Zuvor waren Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU-Fraktion angenommen worden. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde die Zahl der Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode von 14 auf elf reduziert. Somit stellen die SPD- und die CDU/CSU-Fraktion jeweils drei Mitglieder. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen zwei Mitglieder, die AfD-Fraktion stellt ein Mitglied.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte nach Gesprächen mit den Koalitionsfraktionen ihren ursprünglichen Antrag präzisiert. Jetzt heißt es, der Ausschuss solle sich „ein umfassendes und detailliertes Gesamtbild verschaffen von den Entscheidungsprozessen in der Bundesregierung zur Anpassung der Energieversorgung Deutschlands“. Dabei soll es um die Energiepolitik nach dem Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine und die dadurch fundamental veränderte Lage gehen. Der Untersuchungszeitraum soll mit dem 24. Februar 2022 beginnen und mit dem Beschluss des Bundestages über die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses enden. Insbesondere soll geklärt werden, ob und gegebenenfalls welche Informationen über die Energieversorgung und ihre Entwicklung sowie die nukleare Sicherheit verfügbar waren und in die Entscheidungsprozesse in der Bundesregierung einbezogen wurden.

Geprüft werden soll weiter, ob Bundestag und Öffentlichkeit zu Ablauf, Grundlage und Ergebnis der Entscheidungsprozesse und zu den getroffenen Entscheidungen umfassend, zeitnah, sachgerecht und zutreffend informiert wurden. Zum Untersuchungsauftrag gehört ebenfalls, ob die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit Blick auf die nach Kriegsbeginn diskutierte mögliche Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke am 27. Februar 2022 zugesagte „ergebnisoffene Prüfung“ beziehungsweise die am 1. März 2022 angekündigte Prüfung, bei der es „keine Tabus“ geben sollte, stattgefunden hat.

Der Bundestag wird am heutigen Donnerstag über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung abstimmen.

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