03.07.2024 Haushalt — Ausschuss — hib 484/2024

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag den von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes“ (20/11522) ohne Aussprache beschlossen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten im Ausschuss SPD, Bündnis 90/Die Grüne und FDP bei Enthaltung von CDU/CSU, Die Linke und BSW, die AfD stimmte dagegen. Die abschließende Beratung des Entwurfs im Plenum des Bundestages ist für Donnerstag, 4. Juli 2024 vorgesehen.

Mit dem Gesetz werden im Wesentlichen finanzielle Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern umgesetzt. Dazu wird die Verteilung der Umsatzsteuer angepasst. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurden zwei weitere Punkte im Entwurf aufgenommen.

Umgesetzt wird erstens die flüchtlingskostenbezogene Abschlagszahlung, auf die sich Bundeskanzler und Ministerpräsidenten im November 2023 verständigt hatten. Sie beträgt nach dem Entwurf 500 Millionen Euro im Jahr 2024 zugunsten der Länder.

Zweitens wird die finanzielle Entlastung der Länder im Zusammenhang mit der Erstellung von Wärmeplänen im Finanzausgleichsgesetz umgesetzt. Dazu verzichtet der Bund ab 2024 bis einschließlich 2028 zugunsten der Länder auf jeweils 100 Millionen Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen.

Drittens sieht der Entwurf nunmehr auch die Umsetzung der Finanzierungsvereinbarung für das „Startchancen“-Programm vor. Hierfür erhalten die Länder im Jahr 2024 300 Millionen Euro und in den Jahren 2025 bis 2029 jeweils 600 Millionen Euro zusätzlich aus der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes.

Viertens sollen die Vereinbarungen aus dem „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ umgesetzt werden. Dafür erhalten die Länder im laufenden Jahr zusätzlich 600 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes.

Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde zudem eine Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches in den Gesetzentwurf aufgenommen. Vorgesehen ist die Verlängerung einer Verordnungsermächtigung im Zusammenhang mit Abrechnungs- und Kontrollfragen der Regelungen in der Coronavirus-Testverordnung sowie Coronavirus-Impfverordnung.

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