03.07.2024 Petitionen — Ausschuss — hib 480/2024

Petition zu LNG-Terminals vor Rügen an Landtag überwiesen

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine Entscheidung zu der Petition getroffen, in der ein Verzicht auf die Aufnahme des vor der Küste Rügens geplanten Flüssiggas-Terminals in das LNG-Beschleunigungsgesetz gefordert wird. Die mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zuzuleiten, „soweit die Sicherstellung des größtmöglichen Schutzes von Tourismus, Umwelt und Artenschutz angesprochen ist“.

Die Fraktion der AfD und die Gruppe Die Linke hatten für eine Überweisung der Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ plädiert. Die CDU/CSU-Fraktion hatte verlangt, die Eingabe dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen, „soweit es darum geht, einen Off-Shore LNG Standort 18 Kilometer vor der Küste zu realisieren“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“.

Die öffentliche Petition eines Gemeindevertretungsmitgliedes des Ostseebades Binz, die am 8. Mai 2023 in öffentlicher Sitzung durch den Ausschuss beraten wurde und zu der es am 11. September 2023 einen Ortstermin gab, fordert den Verzicht auf die Errichtung der LNG-Terminals. Mit der Ausweitung des Geltungsbereiches, der Verlegung einer weiteren über 38 Kilometer langen Pipeline durch den Greifswalder Bodden sowie mit der Errichtung und dem Betrieb der beiden geplanten LNG-Terminals seien erhebliche Störungen und massive Eingriffe in eines der sensibelsten Öko- und Tourismussysteme Europas verbunden, schreibt der Petent. Das Projekt werde eine dauerhafte Beschädigung des Ökosystems und der Lebensgrundlagen der Menschen auf Rügen zur Folge haben, warnt er. „Die Belastungen wären gewaltig und vordringlich gegen die Verpflichtungen von Umwelt- und Naturschutz gerichtet.“

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses heißt es, die Sorgen und Ängste der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner vor negativen Folgen für die Umwelt und den Tourismus seien nachvollziehbar. Nach Angaben des BMWK seien aber bei der Suche nach einem geeigneten Standort diverse alternative Standorte an der Ostsee ergebnisoffen aus fachlicher und rechtlicher Sicht geprüft und gegeneinander abgewogen worden. Der Standort Mukran sei nach intensiver Prüfung der Alternativstandort, der aus (umwelt-) rechtlicher und technischer Sicht am verträglichsten realisiert werden könne und gleichzeitig eine Perspektive für eine grüne Zukunft Rügens und der Region Vorpommern biete.

Was die Forderung angeht, die Eingriffe in die Natur zu beschränken, in dem die bestehende Pipeline zu nutzen beziehungsweise neue Pipelines auf und nicht in den Boden zu verlegen seien, weist der Petitionsausschuss auf die alleinige Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern hin.

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