02.07.2024 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 474/2024

AfD thematisiert Chancenaufenthaltsgesetz

Berlin: (hib/STO) Das Ende 2022 in Kraft getretene „Chancenaufenthaltsgesetz“ thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/12044). Kernstück des Gesetzes ist der Fraktion zufolge eine Altfall- und Stichtagsregelung, die es 137.373 zum Stichtag 31. Oktober 2022 ausreisepflichtigen Ausländern ermöglichen solle, ein Bleiberecht zu erlangen. Zunächst könne innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ein befristeter Aufenthaltstitel beantragt werden, während dessen Laufzeit von maximal 18 Monaten dann die Möglichkeit bestehe, die Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis gemäß den Paragrafen 25a oder 25b des Aufenthaltsgesetzes zu erfüllen.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Personen bislang einen befristeten Aufenthaltstitel nach dem Chancenaufenthaltsrecht erhalten haben. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, in wie vielen Fällen bislang über die Stichtagsregelung ein Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß Paragraf 25a oder Paragraf 25b des Aufenthaltsgesetzes erfolgt ist.

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