27.06.2024 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 459/2024

Gedenkstättenkonzept: Roth weist Kritik zurück

Berlin: (hib/AW) Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) weist die in den vergangenen Wochen erhobene Kritik an der geplanten Reform des Gedenkstättenkonzeptes zurück. Auch in Zukunft werde der Schwerpunkt des Gedenkstättenkonzeptes auf dem nationalsozialistischen Terror und dem SED-Unrecht in der DDR liegen, führte Roth am Mittwoch vor dem Kulturausschuss aus. Der Entwurf für das Rahmenkonzept sei bislang nur eine Diskussionsgrundlage, betonte Roth. Dieser werde mit den Gedenkstätten diskutiert. Die überarbeitete Gedenkstättenkonzept soll laut Roth im Herbst dieses Jahres an den Bundestag zur Beratung weitergeleitet werden. An der Sitzung des Kulturausschusses nahmen neben Roth zudem die Historiker Jörg Ganzenmüller von der Arbeitsgemeinschaft Gedenkstätten zur Diktatur in SBZ und DDR sowie Oliver von Wrochem von der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland teil.

Roth wies darauf hin, dass das Gedenkstättenkonzept in den vergangenen 16 Jahren nicht überarbeitet worden sei. Die Gedenkstätten müssten sich jedoch heute mit neuen Formen der Vermittlung, dem schwieriger werdenden Erhalt historischer Orte und Gebäude sowie des Versuchs der Relativierung durch die extreme Rechte auseinandersetzen. Zudem sollten neue Themen wie der Kolonialismus, die Geschichte der Einwanderungsgesellschaft und die Geschichte der Demokratie in die Erinnerungskultur aufgenommen werden. Roth betonte zudem, dass die Gedenkstätten auch weiterhin unabhängig von politischen Weisungen blieben.

Jörg Ganzenmüller erinnerte daran, dass das Gedenkstättenkonzept der Bundesrepublik ursprünglich einer Gedenkstättenbewegung „von unten“ zu verdanken sei. In der DDR sei die Erinnerungskultur hingegen von Anfang an staatlich im Sinne der SED gesteuert worden.

Oliver von Wrochem betonte, dass es nicht zutreffe, dass die Gedenkstätten sich prinzipiell gegen die Aufnahme weiterer Themen wie Migration und Kolonialismus in das Gedenkstättenkonzept ausgesprochen hätten. Diese Themen verdienten eine verstärkte öffentliche Wahrnehmung. Man unterstütze eine „vielfältige Erinnerungskultur“.

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