27.06.2024 Verkehr — Anhörung — hib 457/2024

Anhörung zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland

Berlin: (hib/HAU) Zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland - Für angemessene Standortkosten, effiziente Abfertigung und sichere Arbeitsplätze“ (20/11381), veranstaltet der Verkehrsausschuss am Mittwoch, 3. Juli 2024, ab 11 Uhr im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Anhörung. Sechs Sachverständige werden sich nach aktuellem Stand zu der Vorlage äußern.

Die Entwicklung des Luftverkehrs in Deutschland, „der eine herausragende Bedeutung für den gesamten Wirtschaftsstandort hat“, sei besorgniserregend, schreiben die Unionsabgeordneten in ihrem Antrag. Das Luftverkehrswachstum in Deutschland sei auch 2023 hinter anderen europäischen Ländern zurückgeblieben. Entscheidend dafür seien laut dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) die hohen Standortkosten, heißt es in dem Antrag. Leidtragende der hohen Standortkosten seien neben den betroffenen Unternehmen insbesondere die Passagiere, die nicht zuletzt durch die zu Beginn des Jahres 2024 erhöhte Luftverkehrsteuer ab dem 1. Mai 2024 deutlich mehr für in Deutschland startende Flüge zahlen müssten.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich für eine Reduzierung der Standortkosten am Luftverkehrsstandort Deutschland einzusetzen. Die jüngste Erhöhung der Luftverkehrsteuer müsse zurückgenommen und die den Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer entsprechenden Haushaltsmittel in Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Luftverkehrsbereich investiert werden. Weiterhin abzulehnen ist aus Sicht der Unionsfraktion die Einführung einer Kerosinsteuer, „um einen nationalen Alleingang und eine weitere finanzielle Belastung der deutschen Luftverkehrswirtschaft zu vermeiden“.

Um Abläufe zu optimieren und die Wartezeit für Fluggäste zu verkürzen, müsse die Effizienz der Luftsicherheitskontrollen „unter Beibehaltung der größtmöglichen Sicherheit“ gesteigert werden, heißt es weiter. Außerdem müsse dem Arbeits- und Fachkräftemangel in der Luftfahrtbranche entgegengetreten werden, um die während der Corona-Pandemie entstandenen Kapazitätsengpässe beim Luft- und Bodenpersonal von Fluggesellschaften und Flughäfen zu schließen.

Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 1. Juli 2024 ,12 Uhr beim Sekretariat des Verkehrsausschusses, verkehrsausschuss@bundestag.de, für eine Teilnahme an der öffentlichen Anhörung anmelden. Die Anhörung wird im Internet auf www.bundestag.de/mediathek live übertragen und steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.

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