26.06.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 454/2024

Reform des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes

Berlin: (hib/NKI) Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) von 2021, um unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) zu verhindern, soll reformiert werden. Der Bundestag berät am Freitag in erster Lesung über den Gesetzentwurf (20/11948) der Ampelfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, anschließend soll der Vorschlag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.

Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) ist im Juni 2021 in Kraft getreten und soll Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette gegen unlautere Handelspraktiken, wie kurzfristige Stornierung verderblicher Agrarprodukte oder Lebensmittel, Zahlungsfristen oder Beteiligungen der Lieferanten an Kosten für die Lagerung der Ware, schützen. Im November 2023 wurden die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Dadurch wurde deutlich, dass unlautere Praktiken angewendet werden, die über die mit dem AgrarOLkG verbotenen Praktiken hinausgehen.

Aus diesem Grund legt die Ampelregierung nun den Entwurf zur Fortentwicklung des Gesetzes vor. Der Vorschlag sieht vor, dass Lieferanten, die bislang nur befristet vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst waren, dauerhaft in den Schutzbereich einbezogen werden. Das Retourenverbot (Paragraf 12) und das Verbot von Vereinbarungen zu Lagerkosten (Paragraf 14) werden durch Ausnahmen ergänzt. Die UTP-Verbote werden durch ein Umgehungsverbot ergänzt. Die Vorschriften zur Einbeziehung des Bundeskartellamtes in die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörde werden aufgehoben und durch eine Befugnis zum gegenseitigen Informationsaustausch beider Behörden ersetzt. Das Marktorganisationsgesetz wird an die Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) angepasst.

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