24.06.2024 Klimaschutz und Energie — Gesetzentwurf — hib 438/2024

Beschleunigungsgesetz für Wasserstoffhochlauf vorgelegt

Berlin: (hib/MIS) Um einen substantiellen Beitrag zu einer für die Erreichung der Klimaziele notwendigen Versorgung Deutschlands mit Wasserstoff zu leisten, will die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten schaffen. Mit dem Entwurf (20/11899) eines Gesetzes „zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ will die Bundesregierung den Markthochlauf von Wasserstoff bis 2030 erheblich beschleunigen. So soll Vorhaben im Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes grundsätzlich ein überragendes öffentliches Interesse zuerkannt sowie festgestellt werden, dass diese Vorhaben der Wahrung der öffentlichen Sicherheit dienen. Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten schaffen. Ziel sei es, den Markthochlauf von Wasserstoff bis 2030 erheblich zu beschleunigen, da Wasserstoff in naher Zukunft eine wichtige Rolle bei der Transformation der Industrie, im Luft-, Schiffs- und Schwerlastverkehr und beim Umbau des Energiesystems spielen werde, heißt es in dem Entwurf.

Das Gesetz soll weitere Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff erleichtern. So sollen beispielsweise Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungen gesetzt, der vorzeitige Maßnahmenbeginn erleichtert, Instanzenwege verkürzt, Eilverfahren beschleunigt und Prüfverfahren für Elektrolyseure vereinfacht werden. Zudem sollen die Wasserstoff-Infrastrukturvorhaben laut Bundesregierung „im überragenden öffentlichen Interesse liegen“. Damit komme ihnen bei Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden eine besondere Bedeutung zu.

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