24.06.2024 Klimaschutz und Energie — Gesetzentwurf — hib 438/2024

Gesetzentwurf zur Kohlendioxid-Speicherung

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hält zur Erreichung der Klimaziele Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Englisch: Carbon Dioxide Capture and Storage, CCS) für unverzichtbar. Mit dem Entwurf eines Gesetzes (20/11900) „zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes“ will die Regierung die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone zu kommerziellen Zwecken im industriellen Maßstab ermöglichen und ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen schaffen. Hierzu sollen der Zweck und der Geltungsbereich des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) sowie die Begriffsbestimmung für Kohlendioxidleitungen entsprechend angepasst werden. Das KSpG wurde als Rechtsrahmen zur Überprüfung der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit von CCS und hinsichtlich ihrer Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie für Natur und Umwelt geschaffen. Das Gesetz wurde zuletzt Ende 2022 evaluiert und die Anpassung des Rechtsrahmens empfohlen. Das vorliegende Gesetz dient der Umsetzung dieser Empfehlungen.

Die Genehmigung von Leitungen zum Transport von Kohlendioxid nach sei aktuell mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Durch das vorliegende Gesetz sollen diese bereinigt und klare Verfahrensregeln für Kohlendioxidleitungen zum Zwecke von CCS/CCU festgelegt werden.

Neben dieser Ermöglichung des Baus einer Kohlendioxid-Transportinfrastruktur geht es auch um geeignete Speicherstätten für Kohlendioxid. Das KSpG enthält zwar Regelungen zur Errichtung von Kohlendioxidspeichern in Deutschland, ermöglicht aber nur die Speicherung zur Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten. Mit dem vorliegenden Gesetz soll auch die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab ermöglicht werden. Mit diesem Gesetz sollen künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt werden.

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