21.06.2024 Recht — Gesetzentwurf — hib 435/2024

Bundesrat will digitalen Zugriff auf das Schiffsregister

Berlin: (hib/SCR) Der digitale Zugriff auf das Schiffsregister soll nach Willen des Bundesrates künftig für jedermann möglich sein. Die Länderkammer hat dazu den „Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des elektronischen Datenabrufs aus dem Schiffsregister und zur Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs“ (20/11878) vorgelegt.

Wie die Länderkammer ausführt, handelt es sich bei dem Schiffsregister um ein für jedermann öffentlich einsehbares Register. Allerdings sei der digitale Zugriff auf das bereits maschinell geführte Schiffsregister auf bestimmte Nutzer eingeschränkt und bedürfe darüber hinaus einer Genehmigung. „Mit den Neuregelungen soll eine zeitgemäße Ausgestaltung der Verfahrensabläufe erzielt werden. Sie sollen es den Ländern ermöglichen, einen direkten elektronischen Abruf von Daten aus dem Schiffsregister für jedermann zuzulassen“, schreibt der Bundesrat.

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme das Anliegen des im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurfes. „Aus Sicht der Bundesregierung sind kleinere rechtförmliche Änderungen erforderlich und der Gesetzentwurf sollte zum Anlass genommen werden, einige wenige weitere Änderungen des Schiffregisterrechts vorzunehmen“, heißt es weiter.

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